Mordverdächtiger Winzer: Anwalt unterstellt Richterschaft Befangenheit

Verteidiger Michael Dohr stützt sich dabei auf die Beschlüsse, mit denen vom Landesgericht St. Pölten die U-Haft verhängt bzw. verlängert wurde. Seine Befangenheitsanträge wurden allerdings vom Präsidium des Gerichts als "nicht nachvollziehbar" abgewiesen.
Der Winzer soll einer vermögenden Witwe eine Überdosis Pentobarbital-Natrium verabreicht haben, um an ihren Besitz zu kommen. Die 71-Jährige war am 7. März an der Einnahme des Schlafmittels gestorben, das in der Human- und Tiermedizin eingesetzt wird. Der 57-Jährige bestreitet, die Frau, mit der er eng befreundet war, vorsätzlich getötet zu haben. Er gibt an, er habe auf deren Wunsch für die nach einem Schlaganfall bettlägerige, auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesene Witwe die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe geleistet.
In den U-Haft-Beschlüssen wird der Beschuldigte als "narzisstische, habgierige und betrügerische Persönlichkeit" bezeichnet, der "bei passender Gelegenheit" bereit sei, "buchstäblich 'über Leichen' zu gehen". Die St. Pöltner Haftrichter sehen daher beim 57-Jährigen dringenden Tatverdacht in Verbindung mit Tatbegehungsgefahr gegeben.
Verteidiger sieht Unschuldsvermutung verletzt
Für den Verteidiger ist dagegen eine Verletzung der Unschuldsvermutung evident. "Über das Persönlichkeitsbild des Beschuldigten kann lediglich ein Psychiater Angaben machen, nicht jedoch ein Haft- und Rechtsschutzrichter anhand einer Telefonüberwachung und Aussagen einzelner Personen", hielt Dohr in seinen Befangenheitsanträgen fest. Die Behauptung, der Winzer würde "bei passender Gelegenheit 'über Leichen gehen', ist unzweifelhaft vorverurteilend und steht einem Haft- und Rechtsschutzrichter nicht zu, da er nur über einen dringenden Tatverdacht zu entscheiden hat".
Mit seinen Eingaben blitzte Dohr jedoch ab. Bei den beiden Richtern, die der Verteidiger als befangen ablehnt, lägen "objektiv betrachtet keine Gründe vor, die die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit (...) in Zweifel ziehen würden", befand die Präsidentin des Landesgerichts St. Pölten, Andrea Humer, die über die angezeigte Befangenheit zu entscheiden hatte. Richter hätten bei der Beurteilung der Haftfrage vorliegende Beweisergebnisse zu würdigen und entsprechende Schlüsse zu ziehen: "Woraus der Beschuldigte ein persönliches Interesse der Richter an einer Verurteilung des Beschuldigten ableiten will, ist nicht nachvollziehbar."
(APA/Red)
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