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Mordprozess Nüziders - Rechtsmittel angemeldet

Angeklagter psychisch angeschlagen.
Angeklagter psychisch angeschlagen. ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Beide Seiten – sowohl Staatsanwaltschaft, als auch Verteidiger Nicolas Stieger - haben bezüglich des am Donnerstag ergangenen Urteils „15 Jahre Haft wegen Mord“ Rechtsmittel angemeldet.
Urteil im Mord-Prozess
Ehedrama in Nüziders: Der Prozess

Am Montag ging die dreitägige Rechtsmittelfrist zu Ende. Ob es tatsächlich zu einem zweiten Rechtsgang kommt, ist dennoch nicht sicher.

15 Jahre Haft

Die Geschworenen haben einstimmig entschieden, dass es Mord war. Michael W. drohen nun 15 Jahre Haft.  Mildernd wurde dem Täter ausgelegt, dass er sich zum Zeitpunkt der Tat in einem Zustand eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit befunden hat. Erschwerend war allerdings der qualvolle Tod, den Jasmin erleiden musste. 24 Zeugen waren vor Gericht geladen, alle haben ausgesagt.

Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft die 27-jährige Friseurin nach einem Streit im Ehebett erstickt haben. Der Fall war für zwei Tage anberaumt. Das Urteil wurde aber schon am ersten Verhandlungstag ausgeprochen: Eine Haftstrafe von 15 Jahren und zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund 73.000 Euro.

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