Mordfall Janine G. – warum sich der Prozesstermin weiter verzögern wird

Über ein Jahr ist es nun her, als Vorarlberg durch den Fund einer Frauenleiche in einem Lustenauer Riedgraben in Schockstarre verfiel. Die grausige Bluttat, bei der Janine G., eine 30-jährige Frau aus Dornbirn ihr Leben lassen musste, sorgte landesweit für Schlagzeilen.


In der Nacht des 3. März des Vorjahres feierte die Frau mit Freunden, es sollte ihre letzte werden. Wenige Tage später fand ein Bauer den toten Körper von Janine G. im Lustenauer Ried. Die beiden mutmaßlichen Haupttäter wurden von der Polizei dingfest gemacht. Eine Anklageschrift steht bis heute aber noch aus.

German Bertsch: "Komplexe Ermittlungen ziehen sich weiter"
Auf VOL.AT-Anfrage bei Mag. German Bertsch, Verteidiger des mutmaßlichen Haupttäters, der vom Zweitbeschuldigten schwer belastet wird, informiert der Strafverteidiger über den Stand der Ermittlungen: "Mein Mandant wurde inzwischen erneut einvernommen, das Gespräch mit den Kriminalbeamten hat sich verzögert. Grund für die weiteren Verschiebungen sind aber weitere Erhebungen der Staatsanwaltschaft. Hier geht es um Daten, die auch aus den USA angefordert werden, auch aus den Social-Media-Accounts des Opfers, des Umfelds und der Beschuldigten."

Die Feldkircher Staatsanwaltschaft bestätigte die erneute Einvernahme des mutmaßlichen, inzwischen 26-jährigen Haupttäters. Über den weiteren Stand der Ermittlungen oder weitere Details zu den andauernden Erhebungen wollte sich Pressesprecher Heinz Rusch aber nicht äußern.
"Inzwischen rechne ich mit einem Prozesstermin im Sommer"
"Angesichts der mir vorliegenden Informationen rechne ich frühestens im Sommer mit einem Prozesstermin. Erst wenn die Staatsanwaltschaft die komplexen und umfangreichen Erhebungen abgeschlossen hat, wird sie die Anklageschrift verfassen", schließt Bertsch.
Mag. Doshi möchte das Ende der Ermittlungen abwarten
Auf eine VOL.AT-Anfrage im März 2023 bei Mag. Sanjay Doshi, dem Rechtsbeistand des Zweitbeschuldigten, über den aktuellen Stand in Bezug auf seinen Mandanten wollte sich der Jurist nicht äußern: "Ich sehe weiterhin keinen Grund für eine Äußerung. Warten wir mal das Ende der Ermittlungen ab."
Für alle Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.
(VOL.AT)
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