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Mord in Dornbirner BH: Innenministerium schloss Evaluierung ab

Peschorn: "Es gab keine Möglichkeit, das rechtlich zu verhindern",
Peschorn: "Es gab keine Möglichkeit, das rechtlich zu verhindern", ©VOL.AT / Mirjam Mayer
Sozialamtsleiter erstochen. Es handle sich um einen "tragischen Einzelfall", betonte Innenminister Wolfgang Peschorn.
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Die Debatte um die Frage des Aufenthalts des Tatverdächtigen im Mordfall an der BH Dornbirn dauert an. Das Innenministerium hat seine Evaluierung dazu laut Innenminister Wolfgang Peschorn aber abgeschlossen. Dass sich der Mann trotz Aufenthaltsverbots im Land aufhielt, sei rechtlich nicht zu verhindern gewesen, so Peschorn gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten".

Es handle sich um einen "tragischen Einzelfall", betonte der Innenminister. Man habe sich die Sache intern angesehen. "Es ist leider eindeutig: Er konnte sich in Vorarlberg aufhalten, so tragisch das ist. Es gab keine Möglichkeit, das rechtlich zu verhindern", erklärte Peschorn in dem Zeitungsinterview. Dazu fehle es "schlicht und ergreifend am rechtlichen Instrumentarium".

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Aufenthaltsverbot gegen den Mann

Justizminister Clemens Jabloner erklärte in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ, dass gegen den Mann ein Aufenthaltsverbot bestand, habe die Justiz erst am 6. Februar, also nach der Tötung des Sozialamtsleiters, im Zuge der Ermittlungen des Landeskriminalamts erfahren. Dass er im Rahmen von Kampfhandlungen zumindest eine Person getötet haben soll, sei der Staatsanwaltschaft Feldkirch erst am 7. Februar bekannt geworden. Daher sei bis zu dem Zeitpunkt kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, so Jabloner. Aus demselben Grund habe auch keine Prüfung einer allfälligen Verhängung der Untersuchungshaft stattgefunden.

Untersuchungshaft wegen Vorstrafenbelastung

Am 8. Februar sei aufgrund der Tötung des Sozialamtsleiters die Untersuchungshaft über den Mann verhängt worden, dabei habe man die Vorstrafenbelastung des Beschuldigten berücksichtigt. Er sei von 1999 bis 2008 mehrfach strafgerichtlich verurteilt worden, Details könne man wegen des Datenschutzes nicht nennen.

Ein in Vorarlberg aufgewachsener Asylwerber

Der Tatverdächtige, ein in Vorarlberg aufgewachsener Asylwerber mit türkischer Staatsbürgerschaft, soll den 49-jährigen Sozialamtsleiter am 6. Februar im Streit um Geld aus der Grundversorgung mit einem Messer getötet haben. Der mutmaßliche Täter, der 1985 in Lustenau geboren wurde, ist den Akten zufolge am 4. Jänner dieses Jahres illegal nach Österreich eingereist. Am 6. Jänner wurde er bei der Polizeiinspektion Höchst (Bez. Bregenz) vorstellig, von wo er nach Thalham überstellt wurde.

Unbefristetes Einreiseverbot

Einige Tage später - am 18. Jänner - stellte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einen Bescheid aus. In diesem wurde festgehalten, dass gegen den 34-Jährigen am 23. September 2009 ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen wurde. Er war nach seiner ersten Abschiebung im Februar 2009 wenige Monate später nach Österreich zurückgekehrt und hatte um Asyl angesucht. Daraufhin wurde das zehnjährige Aufenthaltsverbot in ein unbefristetes Einreiseverbot umgewandelt und der Mann zum zweiten Mal abgeschoben. Weil der 34-Jährige seinen Angaben zufolge jedoch 2015 in Syrien gekämpft und mindestens zwei türkische Soldaten getötet habe, drohe ihm in der Türkei die Verfolgung. Deshalb wurde das Asylverfahren zugelassen.

10 Jahre altes Aufenthaltsverbot

Der getötete Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor - nach der 15. Verurteilung des 34-Jährigen - das Aufenthaltsverbot erlassen. Bei der Tat selbst wies der Mann einen Blutalkoholgehalt von 0,75 Promille auf, zudem stand er unter Medikamenteneinfluss.

(APA)

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