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"Mindestsicherung Neu" zum Teil verfassungswidrig

Teile des neuen Sozialhilfegesetzes sind laut VfGH verfassungswidrig.
Teile des neuen Sozialhilfegesetzes sind laut VfGH verfassungswidrig. ©APA/HANS PUNZ
Nach dem Sicherheitspaket und der Kassenreform brachte der VfGH heute die "Mindestsicherung Neu" teilweise zu Fall.
Sicherheitspaket teilweise gekippt
Kassenreform hält vor VfGH

Der Verfassungsgerichtshof bringt ein weiteres Prestigeprojekt der an Ibiza gescheiterten türkis-blauen Bundesregierung zu Fall.

VfGH hebt Kernpunkte des türkis-blauen Gesetzes auf

Aufgehoben wurden beide bei der Reform der Mindestsicherung gegen Zuwanderer gemünzten Maßnahmen der "Sozialhilfe neu": Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen wie auch Höchstsätze für Kinder sind laut VfGH verfassungswidrig.

Im Grundsatzgesetz selbst sieht der VfGH aber keinen unzulässigen Eingriff in die Zuständigkeit der Länder. Zwar sei die Gewährung von Leistungen bei sozialer Hilfsbedürftigkeit "an sich Sache der Länder". "Der Bund ist jedoch zuständig, auf diesem Gebiet Grundsätze für die Landesgesetzgebung aufzustellen", hieß es in einer Pressemitteilung am Dienstag.

"Schlechterstellung von Mehrkindfamilien" geortet

In der Regelung zu den Höchstsätzen für Kinder sieht der VfGH eine "sachlich nicht gerechtfertigte und daher verfassungswidrige Schlechterstellung von Mehrkindfamilien". Das Grundsatzgesetz sieht vor, dass der Höchstsatz der Sozialhilfeleistung für das erste Kind 25 Prozent, für das zweite Kind 15 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind 5 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes beträgt.

Diese Regelung könne dazu führen, "dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist", heißt es im Entscheid. Gegen die Höchstsätze für Erwachsene, die sich am System der Ausgleichszulage orientieren, haben die Verfassungshüter hingegen keine Bedenken.

Knüpfung an Sprachkenntnisse verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz

Als verfassungswidrig beurteilt der VfGH auch, dass im Grundsatzgesetz der volle Bezug der Sozialhilfe an den Nachweis von Sprachkenntnissen geknüpft ist. Wer nicht nachweist, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf Niveau C1 zu erreichen, dem stehen laut dem Grundsatzgesetz nur 65 Prozent der regulären Leistung zu. Die Differenz von mehr als 300 Euro auf die volle Geldleistung wurde im Gesetz als Sachleistung zum "Arbeitsqualifizierungsbonus für Vermittelbarkeit" gerechtfertigt. Mit diesem Betrag sollten also Sprachkurse finanziert werden.

Der Grundsatzgesetzgeber habe "schon deshalb eine unsachliche Regelung getroffen, weil keine Gründe ersichtlich sind, weshalb ausschließlich bei Deutsch- und Englischkenntnissen auf diesem hohen Niveau eine Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt anzunehmen sein soll", heißt es im VfGH-Erkenntnis. "Es ist offenkundig, dass für viele Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt weder Deutsch auf B1-Niveau noch Englisch auf C1-Niveau erforderlich sind."

Auch lasse der Grundsatzgesetzgeber außer Acht, "dass Personen aus mannigfaltigen Gründen (Lern- und Leseschwächen, Erkrankungen, Analphabetismus uvm.) nicht in der Lage sein können, ein derart hohes Sprachniveau zu erreichen, aber dennoch am Arbeitsmarkt vermittelbar sein können". Diese Regelung verstoße deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz, da es viele Beschäftigungsmöglichkeiten gebe, "für die weder Deutsch- noch Englischkenntnisse auf diesem Niveau erforderlich sind".

Auch Sozialhilfe-Statistikgesetz verfassungswidrig

Auch im Sozialhilfe-Statistikgesetz sehen die Verfassungshüter eine Verfassungswidrigkeit: Die Verpflichtung zur Übermittlung personenbezogener Daten verstößt demnach gegen das Grundrecht auf Datenschutz.

Das Grundgesetz sieht vor, dass "sämtliche Behörden" verpflichtet sind, den Ländern "die zu Zwecken der Aufrechterhaltung und Vollziehung des österreichischen Sozialhilfewesens erforderlichen Daten" elektronisch zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung lasse offen, welche Behörden im Einzelnen welche Daten zu übermitteln haben, so der VfGH. "Sie verstößt daher gegen § 1 des Datenschutzgesetzes, wonach Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz nur auf Grund von Gesetzen erfolgen dürfen, die ausreichend präzise, also für jedermann vorhersehbar, regeln, unter welchen Voraussetzungen die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Wahrnehmung konkreter Verwaltungsaufgaben erlaubt ist."

Dass der Bund ein "Grundsatzgesetz" erlassen hat, ist prinzipiell nicht verfassungswidrig: Es sei dem Bund erlaubt, auch Detailregelungen zu erlassen, sofern diese "Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das ganze Bundesgebiet zum Gegenstand haben", hieß es seitens des VfGH. Die Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes würden diese Voraussetzung erfüllen.

Das Einschreiten des VfGH geht auf die Initiative der SPÖ-Bundesräte zurück: Gegen das im Frühjahr 2019 verabschiedete Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und das gleichzeitig verabschiedete Sozialhilfe-Statistikgesetz hatten 21 SPÖ-Mitglieder des Bundesrates den VfGH angerufen.

SPÖ, Grüne und NEOS über Entschluss erfreut

Höchst zufrieden hat die SPÖ, die das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gebracht hat, auf die Aufhebung der Kernpunkte der "Sozialhilfe neu" reagiert. Auch Grüne und NEOS begrüßten die Entscheidung. Kritik kam von den ehemaligen Koalitionspartnern: Die FPÖ formulierte heftige Ablehnung, die ÖVP Unverständnis.

"Kindern mit 43 Euro pro Monat ihre Zukunft zu rauben ist nicht nur unmenschlich, sondern auch verfassungswidrig", stellte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner in einer Aussendung fest. Es sei richtig gewesen, alle Mittel gegen dieses "unsoziale, ungerechte Sozialhilfegesetz" von ÖVP-Chef Sebastian Kurz und dem früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache auszuschöpfen.

Sozialleistungen aufgrund der Kinderanzahl einer Familie zu kürzen, sei "eine Schande für Österreich", so Rendi Wagner. Korinna Schumann, Vorsitzende der SPÖ-Bundesratsfraktion, die für den Gang zum VfGH verantwortlich war, ortete einen "Erfolg für die Menschlichkeit und eine Absage an die menschenfeindlichen Gesetze der Ibiza-Koalition".

Stefan Kaineder, stellvertretender Bundessprecher der Grünen, die sich derzeit in Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP befinden, sprach von einem "guten Tag für die ärmsten Kinder in Österreich". Mit dem Grundsatzgesetz der alten türkis-blauen Regierung sei der notwendige Lebensunterhalt von Familien mit mehreren Kindern nicht mehr gewährleistet gewesen. "Wir werden das Erkenntnis im Detail prüfen und uns mit Expertinnen und Experten beraten, wie nun der Handlungsauftrag für die Politik aussieht."

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker sah sich in seiner Skepsis gegenüber der türkis-blauen Reform der Mindestsicherung bestätigt. Er plädierte für eine einheitliche, groß angelegte und vor allem durchdachte Reform der sozialen Absicherung in Österreich, die mehr Treffsicherheit bringen solle.

ÖVP mit Urteil unzufrieden, scharfe FPÖ-Kritik

Die einstigen Koalitionspartner, die das Gesetz auf den Weg gebracht haben, zeigten sich weniger erfreut. Der geschäftsführende ÖVP-Klubobmann August Wöginger meinte in einer Aussendung: "Wir können die Entscheidung absolut nicht nachvollziehen, und sie widerspricht vollkommen unseren politischen Überzeugungen. Aber Entscheidungen des VfGH sind in einem Rechtsstaat, auch wenn man sie inhaltlich ablehnt, endgültig."

Man habe eine bundeseinheitliche Regelung schaffen wollen, und die sei in drei Punkten aufgehoben worden. Wöginger betonte, dass die restlichen Punkte des Gesetzes in Kraft bleiben. In den übrigen Bereichen könnten die Länder eigene Regelungen einführen.

Scharfe Kritik äußerte FPÖ-Klubchef Herbert Kickl. "Die Höchstrichter stellen mit dieser Entscheidung den Magnet für unqualifizierte Zuwanderung wieder auf Maximalleistung", meinte er in einer Aussendung: "Damit werden sämtliche Bemühungen für eine restriktive und an den Bedürfnissen des österreichischen Arbeitsmarktes ausgerichtete Zuwanderungspolitik zunichte gemacht." Die Verfassungsrichter hätten die Segel für eine sich abzeichnende schwarz-grüne Regierung gesetzt.

(APA/Red)

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