Bisher waren bei der Mathe-Zentralmatura “approbierte” Formelsammlungen erlaubt. Darunter wurden solche verstanden, die im Rahmen der Schulbuchaktion approbiert wurden. Künftig ist das anders: Ab dem Haupttermin 2018 legt der jeweilige Minister fest, ob und, wenn ja, welche Formelsammlungen bzw. Teile davon für die konkrete Klausurarbeit eingesetzt werden dürfen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass eine mit der Aufgabenstellung in Zusammenhang stehende Formelsammlung der Aufgabenstellung der Matura beigelegt wird.
Themenbereiche der mündlichen Matura flexibler gestaltbar
Außerdem soll die Festlegung der für die mündliche Matura festzulegenden Themenbereiche (für alle Fächer) flexibler gestaltbar sein. Die Anzahl der Themenbereiche pro Wochenstunde in der Oberstufe beträgt künftig mindestens zwei und höchstens drei (bisher: drei) und insgesamt höchstens 18 (bisher 24).
APA
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