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Maskenpflicht: Alle Fragen und Antworten

Hier gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten zur Maskenpflicht.
Hier gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten zur Maskenpflicht. ©APA/AFP/ISABEL INFANTES
Ab nächster Woche muss man in Supermärkten und Drogerien sogenannte MNS-Masken tragen. Doch wo gilt die Maskenpflicht und sind auch selbstgemachte Masken erlaubt? Hier gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten.
Diese Hygienevorschriften gelten im Handel
So läuft die Maskenverteilung im Supermarkt

Ab kommender Woche wird das Tragen von Mund-Nasen-Masken in Supermärkten und Drogeriemärkten zur Pflicht. Das betrifft alle Geschäftslokale mit einem mehr als 400 Quadratmeter großen Kundenbereich. Doch was ist im Zusammenhang mit der Maskenpflicht zu beachten? Ein paar Fragen und Antworten.

Schützen Masken gegen eine Infektion?

- Nein. Das Ziel ist nach Angaben der Regierung auch nicht der Schutz des Trägers vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus, sondern die Vermeidung der Weitergabe an andere Personen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO rät dagegen explizit davon ab, Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst erkrankt ist.

Sind die Masken gratis?

- Ja. Die Masken sollen von den Handelsunternehmen "kostenfrei" zur Verfügung gestellt werden.

Kann ich mir die Maske nach dem Einkaufen mitnehmen?

- Ja. Allerdings sollte die Maske daheim entweder gewaschen oder zumindest gut getrocknet werden. Nach dem Abnehmen der Maske vom Gesicht die Hände gut waschen.

Muss ich zu anderen Menschen Abstand halten, wenn ich eine Maske trage?

- Ja, unbedingt. Der Mindestabstand zu anderen Personen von einem Meter gilt trotz Maske. Die Hygieneregeln sind ebenso einzuhalten, auch wenn beim Einkaufen eine Maske verwendet wird.

Keine Masken in Apotheken

Gilt die Maskenpflicht auch für Apotheken?

- Nein. Derzeit ist die Maskenpflicht nur für Supermärkte und Drogerien vorgesehen.

Wird die Maskenpflicht in allen Filialen gelten?

- Nein. Sie gilt nur für Filialen mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. Durchschnittlich liegen klassische Supermärkte laut Handelsverband aber über dieser Grenze - nämlich bei 500 bis 800 Quadratmetern. Und auch in kleineren Geschäften ist ein Meter Mindestabstand einzuhalten.

Auch Tücher und Schals erlaubt

Was gilt als Maske? Darf ich auch Tücher, Schals oder selbst gemachte Masken verwenden?

- Bei den Masken handelt es sich laut Gesundheitsministerium um einen einfachen Mund-Nasen-Schutz. Dieser hat den Zweck, Mund und Nase zu bedecken und eine Verteilung der Viren über die Luft zu verhindern. Masken kann man sich daher auch selbst machen. "Jede Art der Bedeckung von Mund und Nase ist besser als keine Bedeckung", so ein Ministeriumssprecher. Ein eigenes Gesetz soll regeln, dass auch "Schnellmasken" ohne medizinische Zertifizierung verteilt werden dürfen.

Was muss ich bei den Masken sonst noch beachten?

- Der textile Mundschutz sollte kein zweites Mal ohne Waschen verwendet werden. Nach einer Tragezeit von etwa drei bis vier Stunden oder bei Durchfeuchtung sollte die Stoffmaske durch einen neuen, sauberen und trockenen Schutz ersetzt werden. Gebrauchter Schutz soll nicht offen herumliegen. Nach dem Waschen (bei 60 bis 90 Grad) gut trocknen.

Ich möchte mir eine Maske nähen. Was muss ich beachten?

- Eine selbst genähte mechanische Barriere, die Mund und Nase bedeckt, kann dazu beitragen, das Risiko der Weiterverbreitung des Virus durch "Spritzer" von Niesen oder Husten zu verringern. Es hängt allerdings von der Durchlässigkeit des Gewebes und vom Sitz der Maske ab, ob dieser Effekt ausreichend erzielt wird. Empfohlen werden daher feste Stoffe aus Naturfasern, die mindestens zweilagig vernäht und eventuell noch mit Vlies verstärkt werden.

Sollen die Masken für den Supermarkt auch im öffentlichen Raum verwendet werden?

- Derzeit ist eine Verwendung im öffentlichen Raum nicht angeordnet. Auf freiwilliger Basis ist das natürlich möglich.

Masken auch für Kinder

Darf ich nur alleine einkaufen gehen oder darf ich meine Kinder mitnehmen?

- Die am Montag verkündete Vorgabe, dass Supermärkte künftig nur mehr von Einzelpersonen betreten werden dürfen, findet sich nicht im Erlass des Gesundheitsministeriums. Eltern dürfen die Geschäfte weiterhin mit ihren Kindern betreten.

Müssen Kinder auch Masken tragen?

- Ja. Das Tragen von Masken gilt auch für Kinder, für Babys ist das Tragen von Masken laut Ministerium nicht notwendig.

Bei welchen Krankheitssymptomen dürfen Supermärkte und Drogerien/Drogeriemärkte nicht betreten werden?

Personen mit "akuten Symptomen einer respiratorischen Infektion" sollen die Geschäfte nicht betreten, konkret mit Husten, Fieber, Kurzatmigkeit. Dies entspreche der schon bisher verwendeten Symptomdefinition für Covid-19-Verdachtsfälle, hieß es im Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage. Festgeschrieben ist dies im Erlass aber nicht.

Auch dürfte diese Vorgabe zumindest vorerst wohl nicht kontrolliert werden. Im Erlass des Ministeriums heißt es lediglich: "Kunden sind durch geeignete Information in einem Aushang/durch Piktogramme darauf hinzuweisen, dass bei Vorhandensein von Symptomen die Geschäftsräumlichkeiten nicht betreten werden dürfen."

>> Alle Infos zum Coronavirus

(APA/red)

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