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Masken- und Testpflicht in Ortszentren: Schärfere Kontrollen bereits gestartet

Die Kontrollen zur Masken- und Testpflicht werden verschärft.
Die Kontrollen zur Masken- und Testpflicht werden verschärft. ©VOL.AT/Sams, VOL.AT/Rauch
In 13 Vorarlberger Gemeinden gilt nun derzeit eine Masken- und Testpflicht. Doch wie wird diese kontrolliert? VOL.AT hat nachgefragt.
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In 12 Bregenzerwälder Gemeinden und in Lustenau besteht aktuell eine Masken- und Testpflicht.

Im Großen und Ganzen würde sich die Bevölkerung an die geltenden Maßnahmen - auch an die Ausreisetestpflicht - halten, so die Auskunft der Polizeipressestelle für Vorarlberger auf VOL.AT-Anfrage. Das bestätigte auch die BH Bregenz. Auf den Straßen und im Dorf sei ebenfalls weniger los als sonst. Trotzdem soll es so mancher mit der Pflicht nicht so genau nehme und darauf spekulieren, eh nicht erwischt zu werden. Bisher wurde vonseiten der Polizei auch nicht gezielt kontrolliert. Im Zuge des Streifendienstes wurden Personen, die sich nicht daran hielten, allerdings auf die geltenden Maßnahmen aufmerksam gemacht. Das soll sich nun ändern.

Schwerpunktkontrollen kommen

"Es wird intensiv kontrolliert", erklärt Rainer Honsig-Erlenburg, der Zuständige der BH Bregenz gegenüber VOL.AT. "Mit allen verfügbaren Kräften." Zahlen zu Übertretungen und Anzeigen gebe es aktuell aber noch nicht. Nun soll es Schwerpunktkontrollen geben. Die BH als zuständige Gesundheitsbehörde hat bereits schärfere Kontrollen angeordnet. "Also nicht nur, wenn ich eh schon auf Streife bin vorbeischauen, sondern ganz klar die Anweisung: 'Kontrolliert die Zentren, die roten Zonen'", so der Covid-Beauftragte der BH im VOL.AT-Telefoninterview. Es ist also von einer Verschärfung der Kontrollen durch die Polizei auf Anordnung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft die Rede.

Bis zu 1.400 Euro Strafe

Auch Strafen soll es geben. Die Polizei könne Organmandate verteilen, so Honsig-Erlenburg gegenüber VOL.AT. Wer sich nicht an die Masken- und Testpflicht hält, wird also gleich zur Kasse gebeten. Möglich ist bei einer Weigerung ein Organstrafmandat von bis zu 90 Euro. "Wenn jetzt wirklich noch zusätzliche Faktoren dazu kommen, also entsprechendes Polizei-unfreundliches Verhalten oder ähnliches oder sonst noch andere Covid-Übertretungen, dann käme es zu einer Anzeige bei der BH", verdeutlicht der Covid-Beauftragte. Es gebe bei Übertretungen und Verstößen mehrere Straftatbestände. "Das kommt immer darauf an", gibt Honsig-Erlenburg im Gespräch mit VOL.AT zu verstehen. "Da reden wir eher von 1.400 Euro als höchstes Strafmaß."

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(VOL.AT)

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