Der Bregenzer hatte in einem Zivilprozess gegen Marent die Echtheit des Testaments bezweifelt, worauf die zuständige Richterin den Akt an die Staatsanwaltschaft weiterleitete. Wie Marents Rechtsanwalt, Bertram Grass, gestern in einer Aussendung bekannt gab, sind weder im Verlassenschaftsverfahren noch zu Beginn des Zivilrechtsstreits Zweifel an der Echtheit der Letztwilligen Verfügung erhoben worden. Erst als die Kläger erkennen mussten, dass Dr. Marent offensichtlich nicht bereit war, die gesamte Forderung (60.000 Euro für Pflegeaufwand, Anm. d. Red.) zu bezahlen, verstießen sie sich zur Behauptung, es gäbe noch andere Aspekte dieses Verfahrens, die einer strafrechtlichen Überprüfung zugeführt werden müssen. Die diesbezügliche erhobenen Behauptungen geschehen wider besseren Wissens, so Grass. Wie berichtet hatte Marent nach dem Tod einer Bregenzerin ein Vermögen von rund 800.000 Euro geerbt. Ein Bregenzer Ehepaar, das die 2009 verstorbene Erblasserin betreut und gepflegt haben soll, klagte Marent auf Zahlung von 60.000 Euro. Der Zivilprozess ist noch im Gange.
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