Für die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) stimmten die Regierungsfraktionen ÖVP und Grünen sowie die SPÖ. Von NEOS und FPÖ kam keine Zustimmung, hieß es am Abend gegenüber der APA aus den Parlamentsklubs.
Lockdown-Regelungen unverändert
Mit der "1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung" bleibt der aktuelle Lockdown wie von der Regierung angekündigt bis 11. Dezember in Kraft (insgesamt 20 Tage). Notwendig war die Novelle, da Ausgangsbeschränkungen laut Gesetz jeweils nur zehn Tage lang verordnet werden dürfen. Die übrigen Lockdown-Regelungen bleiben im Wesentlichen unverändert.
Die größte Änderung ist die schon am Vortag bekannt gewordene Beschränkung der Laden-Öffnungszeiten: Jene Geschäfte und Versorger, die im aktuellen Lockdown schon bisher zur Grundversorgung offenhalten durften, müssen ab Donnerstag spätestens ab 19 Uhr ihre Pforten schließen. Bisher war diesen ein Offenhalten bis maximal 21 Uhr möglich.
Christbaum-Verkauf erlaubt
Zusätzlich wird (in der "Rechtlichen Begründung" zur Verordnung) festgehalten, dass der Verkauf von Christbäumen unter die Ausnahme des "Agrarhandels" fällt. Daher können Christbäume auch während des Lockdowns verkauft werden, auch ein Verkauf an Ständen ist ausdrücklich zulässig.
Das Gesundheitsministerium nutzte die Novelle außerdem dazu, um die angekündigte Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate im Grünen Pass umzusetzen - von 360 auf 270 Tage. Ausgenommen sind Personen, die zwei Mal geimpft und genesenen sind. Für sie gilt das Impfzertifikat weiterhin 360 Tage lang. Diese Regelung tritt mit 6. Dezember in Kraft.
Ein Nein zur Verlängerung kam wie erwartet von der den Lockdown grundsätzlich ablehnenden FPÖ sowie von den NEOS. Gegenüber der APA begründete man im pinken Parlamentsklub die Ablehnung u.a. mit dem Wunsch nach einer früheren Öffnung des Handels - "unter strengen Sicherheitsvorkehrungen".
(APA)
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