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Lockdown mit Lockerungen bis 6. Jänner verlängert

Nur wenige Lockerung im Dezember
Nur wenige Lockerung im Dezember ©APA
Österreich setzt nach dem harten Corona-Lockdown kommenden Montag erste Lockerungsschritte. Schulen und Kindergärten nehmen wieder den Regelbetrieb auf, der Handel und die Friseure dürfen wieder aufsperren.

Der Lockdown ist damit aber noch lange nicht zu Ende. Die Gastronomie, Hotellerie und der Kulturbetrieb - außer Museen - bleiben einen weiteren Monat geschlossen. Sie dürfen erst ab 7. Jänner wieder öffnen. Bis 6. Jänner gelten auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen.

Die Oberstufen und die Unis bleiben ebenfalls weiter im Distance Learning. Der Regelbetrieb wird nur in Kindergärten, Volksschulen, für die Unterstufe und für Maturaklassen wieder aufgenommen. Kinder ab zehn Jahren müssen dabei in der Klasse Masken tragen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab Montag, 7. Dezember wieder von 20.00 bis 6.00 Uhr. Ausnahmen gibt es für die Weihnachtsfeiertage und Silvester, da dürfen sich zehn Personen treffen und die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben, gab die Regierung am Mittwoch bekannt.

Skifahren ab 24. Dezember erlaubt

Ab Montag dürfen in Österreich auch Museen und Bibliotheken wieder öffnen. Kulturveranstaltungen bleiben aber weiterhin untersagt, auch Kinos bleiben zu. Der Indoor-Sport ist weiter nicht erlaubt, Fitnessstudios dürfen nicht betreten werden. Ab 24. Dezember wird Einzel-Outdoor-Sport wie Skifahren oder Eislaufen erlaubt und die Zoos dürfen outdoor ebenfalls wieder öffnen.

An Weihnachten größere Treffen möglich

Die Lockerungen gelten ab 7. Dezember. Ab da dürfen sich zwei Haushalte - je bis zu sechs Erwachsene und sechs Kinder- treffen, mit den Ausnahmen zu den Weihnachtsfeiertagen und Silvester, wo bis zu zehn Personen erlaubt sind. Der Handel darf ebenso wie Dienstleistungen - auch die körpernahen wie Friseure oder Masseure - ab Montag wieder aufsperren. Es gilt die Beschränkung eines Kunden pro zehn Quadratmeter und die Maskenpflicht. Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke an Kunden verabreicht werden.

Einschränkung für Einreisende

Spätestens ab Mitte Dezember gibt es Einschränkungen für Einreisende, die aus Staaten mit einer 14-Tages-Inzidenz von mehr als 100 (pro 100.000 Einwohner) nach Österreich kommen. Sie müssen zehn Tage in Quarantäne und können sich nach fünf Tagen freitesten. Die Quarantäne-Pflicht gilt nur für die Einreisenden, nicht für deren Familienmitglieder, auch wenn sie im gleichen Haushalt wohnen.

Gastronomie bleibt bis Dreikönig zu

Gastronomiebetriebe und Hotels müssen bis 6. Jänner geschlossen bleiben. Weihnachtsmärkte sind ebenfalls nicht erlaubt, ebenso bedeuten die neuen Regelungen das Aus für Punschstände. Es dürfen keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden. Zur Unterstützung der geschlossenen Betriebe werden die Hilfsmaßnahmen der Regierung verlängert. Der Umsatzersatz wird sich allerdings nicht wie bisher auf 80 Prozent, sondern auf 50 Prozent belaufen, teilte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) mit. Die Kosten bezifferte er mit rund einer Milliarde Euro.

Für alle anderen Bereiche gilt, was bisher gegolten hat: Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, keine Hochzeitsfeiern, Begräbnisse mit höchstens 50 Personen und Sicherheitsvorkehrungen in Kirchen.

Zusammenfassung der Lockerungen und Verschärfungen

Lockdown zeigt Wirkung

Der harte Lockdown, der seit rund zwei Wochen gilt, habe Wirkung gezeigt, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Die Überforderung der intensivmedizinischen Kapazitäten sei abgewendet worden. Die Infektionszahlen seien aber noch immer auf so hohem Niveau, dass nur "behutsame Öffnungsschritte" möglich seien.

"Die Pandemie ist nicht vorbei", konstatierte der Bundeskanzler. Er rechnet auch damit, dass die Ansteckungszahlen rund um Weihnachten und Silvester wieder steigen werden.

"Perspektivisch werden wir im Sommer zur Normalität zurückkommen, aber bis dahin sind es noch sechs Monate", warnte Kurz. "Die Öffnungsschritte gehen nur mit Einschränkungen und Tests." Das bevorstehende Weihnachtsfest werde anders sein als man es gewohnt sei, "aber es soll würdevoll sein", so Kurz. Der Regierungschef appellierte an die Bevölkerung, die sozialen Kontakte weiter auf ein Minimum reduziert zu lassen.

Analyse mit Hans Bürger und Günther Mayr (beide ORF):

Alle Regeln im Überblick

Handel

Handel und Dienstleistungen werden nächste Woche wieder geöffnet. Auch körpernahe Dienstleistungen, wie bspw. Friseure, dürfen wieder öffnen. Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Kunde. In Shopping-Centern werden als Fläche nur jene von Geschäften gewertet.

Schulen

Pflichtschulen und Kindergärten nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Ab dem Alter von 10 Jahren gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht.

Oberstufen und Universitäten werden weiter im Fernunterricht betrieben. Ausnahme: Für Maturanten wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen.

Hotels und Gastronomie

Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben bis zum Dreikönigstag geschlossen. Ab 7. Jänner können Restaurants und Hotels unter Einschränkungen wieder öffnen, falls das Infektionsgeschehen dies zulässt.

Eine Abholung von Speisen bleibt von 6:00 bis 19:00 Uhr möglich. Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices.

Kneipen, Bars und Nachtlokale bleiben auf noch unbestimtme Zeit geschlossen.

Skilifte

Skifahren ist erst ab Weihnachten erlaubt: Ab 24. Dezember dürfen Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen für Freizeitzwecke verwendet werden. Gondeln dürfen allerdings nur zur Hälfte belegt werden (z.B. dürfen in einer Achter-Gondel dürfen nur vier Personen befördert werden). Ein Mund-Nasenschutz ist auch in den Warte- und Einstiegsbereichen verpflichtend.

Hobbysport

Alle Kontaktsportarten (z.B. Fußball) bleiben vorerst verboten, Indoor-Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen. Outdoor-Sportstätten können ab 24. Dezember öffnen.

Kultur und Veranstaltungen

Veranstaltungen bleiben vorerst untersagt (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte). Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.

Ab 7. Jänner sollen Kultureinrichtungen und Kinos unter Einschränkungen wieder öffnen dürfen.

Museen und Bibliotheken werden am Montag wieder geöffnet. Für Besucherbereiche gilt eine Beschränkung von 10 Quadratmetern pro Besucher.

Tierparks können ab dem 24. Dezember wieder öffnen.

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen untertags werden am 7. Dezember aufgehoben. Allerdings ist es nur erlaubt, sich pro Tag mit EINEM anderen Haushalt zu treffen (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder).

In der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr gelten weiterhin die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.

Ausnahmen gibt es für die Weihnachtsfeiertage und Silvester, da dürfen sich zehn Personen treffen.

Grenzen

Personen, die aus einem Risiko-Gebiet (14-Tages-Inzidenz über 100) einreisen, müssen zehn Tage in Quarantäne gehen. Nach fünf Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, um die Quarantäne zu beenden. Diese Regelung soll bis zum 10. Jänner gelten.

Familienbesuche im Ausland über die Weihachtsfeiertage sind somit quasi "verboten".

Kirchen

Die Religionsausübung ist erlaubt. Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos, wobei im Innenraum jedenfalls eine Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Begräbnisse können mit höchstens 50 Personen stattfinden.

Hochzeiten und Geburtstage

Eine Hochzeit im Standesamt bleibt nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind vorerst untersagt. Geburtstagsfeiern und Jubiläumsfeiern bleiben vorerst ebenfalls verboten.

Arbeitsplatz

Überall wo es möglich ist, soll bis auf Weiteres im Home-Office gearbeitet werden. Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen gibt. Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen, so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz notwendig.

Alten- und Pflegeheime

Alle Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. Neu aufgenommene Bewohner müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Auch Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Es darf nur ein Besucher pro Bewohner, pro Woche kommen.

Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen.

Krankenhäuser

Auch alle Krankenhaus-Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. Es darf nur ein Besucher pro Patient, pro Woche kommen, sofern der Aufenthalt länger als eine Woche dauert.

Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen.

(APA)

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