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Landtagswahl 2019: Darum müssen Stimmzettel vernichtet werden

Gernot Längle von der Abteilung Inneres und Sicherheit.
Gernot Längle von der Abteilung Inneres und Sicherheit. ©R. Paulitsch
Landtagswahl 2019 in Vorarlberg: Aus verschiedenen Gemeinen ist zu hören, dass Wähler schon ihre Stimme abgeben und per Post zusenden. Diese sind nicht gültig.

270.536 Voralbergerinnen und Vorarlberger dürfen am 13. Oktober 2019 ihre Stimme bei der Landtagswahl abgeben. Aus diesem Grund wurden dieser Tage die „Amtlichen Wahlunterlagen“ an alle wahlberechtigten Personen in Vorarlberg versendet. Zu diesen gehören die „Amtliche Wahlinformation“ sowie – im Gegensatz zur Nationalratswahl 2019 - der „Amtliche Stimmzettel“. Mit der Zusendung des Stimmzettels vor dem Wahltag soll der wahlberechtigten Person die Gelegenheit geboten werden, in Ruhe und ohne dem in der Wahlzelle möglicherweise empfundenen Zeitdruck, vor allem die Vergabe von Vorzugsstimmen zu überlegen, teilt die Landeswahlbehörde mit.

Gernot Längle: "Die Stimmzettel werden vernichtet!

VOL.AT-Informationen zufolge haben Vorarlberger Wählerinnen und Wähler vereinzelt ihre amtlichen Stimmzettel schon per Post an die Gemeinde gesendet oder sogar persönlich abgegeben. Das bestätigt Dr. Gernot Längle, Chef der Abteilung für Inneres und Sicherheit im Vorarlberger Landhaus, im VOL.AT-Gespräch. Längle ist mit seinem Team für die Wahlgänge in Vorarlberg verantwortlich. "Die Stimmzettel sind nicht gültig und werden vernichtet", hält Längle fest

Unterlagen ersetzen keine Wahlkarte

Wie die Landeswahlbehörde weiter informiert, soll der Stimmzettel mit den „Amtlichen Wahlunterlagen“ am Wahltag ins Wahllokal mitgebracht werden. Achtung! Die Unterlagen ersetzen jedoch keine Wahlkarte. Eine einfache Übermittlung des Stimmzettels in einem Kuvert ist daher keine gültige Stimmabgabe.

Identitätsnachweis ist erforderlich

In den versendeten Unterlagen ist unter anderem die „Amtliche Wahlinformation“ mit der Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie die persönlichen Angaben der wahlberechtigten Person zu finden. Dieser Abschnitt sollte - gemeinsam mit dem zugesandten Stimmzettel und einem Identitätsnachweis - zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden, da die Vorlage der Wahlinformation den Arbeitsablauf der Wahlbehörde erleichtert. Ist diese „Amtliche Wahlinformation“ am Wahltag nicht mehr verfügbar, können die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals beim Gemeindeamt erfragt oder über die Internetseiten des Landes unter www.vorarlberg.at/landtagswahl abgerufen werden.

Stimmzettel vergessen?

Für den Fall, dass der amtliche Stimmzettel nicht mehr vorhanden ist oder vergessen wurde in das Wahllokal mitzubringen, liegen in der Wahlzelle Stimmzettel zur Entnahme auf. (VOL.AT/ms)

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