Am Donnerstag versammelte sich die Offene Jugendarbeit Feldkirch (OJAF) im neuen Graf Hugo zur Generalversammlung. Einer der Tagespunkte: Soll der Mietvertrag für besagtes Graf Hugo unterzeichnet werden?
Kritik an Genehmigungsklauseln
Hier gab es im Sommer Konflikte zwischen der Stadt Feldkirch und der OJAF. Grund war eine Klausel im Mietvertrag zur Nutzung des großen Veranstaltungsraumes des neuen Graf Hugos. Dieser sollte künftig über die Jugendabteilung der Stadt verwaltet und vermietet werden und war damit nicht Teil des Graf Hugo. Aus Sicht der Stadt sollte so der Raum auf für andere Jugendgruppen stärker geöffnet werden, aus Sicht der OJAF werde so die eigene Arbeit im Hause ungleich schwieriger.
Abstimmung nach Diskussion
Nach einer gut dreiviertelstündigen Diskussion, auch zwischen der Stadtpolitik und der anwesenden Jugend, beschloss die Generalversammlung mit zwei Gegenstimmen, einen neuen Mietvertrag anzunehmen.
Kritisierte Klauseln abgeändert
Dieser beinhaltet einige eklatante Unterschiede: Veranstaltungen im Saal müssen von der Jugendabteilung nicht mehr genehmigt werden und dürfen nur untersagt werden, wenn sie gegen den Baubescheid (beispielsweise Brandschutz) oder den Vereinszweck der OJAF verstoßen. Ebenso muss die Stadt diesbezüglich innerhalb von zwei Tagen entscheiden, statt zwei Wochen. Falls sieben Tage im voraus keine Veranstaltung im Saal bekannt ist, kann die OJAF den Saal für ihre Zwecke beanspruchen. Und auch die Weitervermietung der Proberäume an Bands muss der Stadt nur mitgeteilt und nicht mehr genehmigt werden.
OJAF unterschreibt Mietvertrag
Aus Sicht von Vorstandsobmann Helmut Weiss stellt diese neue Regelung einen tragbaren Kompromiss dar. Damit bleibt der Feldkircher Jugend das Graf Hugo unter der Führung der OJAF als ältestes Jugendhaus Vorarlbergs erhalten.
So stellte sich für die OJAF die Situation im Sommer dar
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