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Klage: Gewalt im Feldkircher Kindergarten

Symbolbild einer Kinderspielgruppe.
Symbolbild einer Kinderspielgruppe. ©Westfale auf Pixabay
Bub soll Mädchen misshandelt und verletzt haben. Schadenersatzforderung: Kindergärtnerinnen sollen Aufsichtspflicht verletzt haben.

Von Seff Dünser (NEUE)

Nach Angaben der Mutter des damals vierjährigen Mädchens hat ein fünfjähriger Bub im September 2018 in einem Feldkircher Kindergarten ihre Tochter geschlagen, gekratzt und gewürgt und dabei verletzt. Dafür fordert die Familie des angeblich physisch und psychisch verletzten Mädchens in einem anhängigen Zivilprozess am Bezirksgericht Feldkirch 7650 Euro Schadenersatz und die Haftung für allfällige künftige Schäden – aber nicht vom Bub und dessen Familie, sondern von der Stadt Feldkirch.

Klagsvertreter Clemens Achammer macht die Stadt als Betreiberin des Kindergartens für den Vorfall verantwortlich. Der Anwalt des klagenden Mädchens meint, die Kindergärtnerinnen hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Denn die Pädagoginnen hätten nichts unternommen, obwohl der Bub im Kindergarten bereits zuvor aggressiv gegenüber anderen Kindern gewesen sei.

Stadt bestreitet Vorwürfe

Die beklagte Stadt bestreitet die Vorwürfe: Die Kindergärtnerinnen seien ihrer Aufsichtspflicht sehr wohl nachgekommen. Die gestrige Verhandlung am Bezirksgericht wurde bis 19 Uhr angesetzt, aber von Richterin Elisabeth Praxmarer bereits um 15.40 Uhr vorzeitig beendet: Bis zur nächsten Tagsatzung will die Bezirksrichterin über den von Beklagtenvertreter Christian Hopp beantragten Ausschluss der Öffentlichkeit entscheiden.

Begonnen hat der Zivilprozess bereits im Dezember 2019. Damals hat die Richterin bei der vorbereitenden Tagsatzung das Prozessprogramm zu diesen Fragen festgelegt: Wurde die Klägerin von dem Buben attackiert? Falls ja, welche Verletzungen und Beeinträchtigungen hat das Mädchen dadurch erlitten? Hat der Bub bereits zuvor andere Kindergartenkinder attackiert? Wussten Kindergärtnerinnen davon? Hätte der Bub gesondert betreut oder aus der Gruppe entfernt werden müssen, sollte es bereits früher mit ihm Vorfälle gegeben haben?

Die Richterin hat beschlossen, dass die Stadt ein Gesprächsprotokoll vom Oktober 2018 vorlegen muss. Daraus ergibt sich, wie Klagsvertreter Achammer behauptet, dass Mitarbeiterinnen der Stadt bereits über frühere Aggressionshandlungen des Buben informiert waren, ohne dagegen Maßnahmen zu setzen.

Das klagende Mädchen und dessen jüngerer Bruder mussten den Kindergarten verlassen, angeblich wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft der Mutter. Dagegen hat Achammer vor dem Landesverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos geklagt.

(NEUE)

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