KI-Bilder, GPS-Tracking und Brandstiftung: Zwei Jahre Haft für Stalker in Niederösterreich

Ein 43-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten wegen Stalkings und Brandstiftung nicht rechtskräftig zu 24 Monaten, davon 16 Monate bedingt, verurteilt worden. Der Angeklagte gestand, GPS-Tracker an Fahrzeugen angebracht, Drohnachrichten versendet und mittels KI generierte sexualbezogene Bilder öffentlich platziert zu haben. Um sich selbst als Opfer darzustellen, habe er an seiner Wohnadresse im Bezirk St. Pölten einen Brand verursacht.
"Hat mir die Sicherungen rausgehaut" - Chef sucht Anleitung zum Stalking im Internet
Als Auslöser für die Taten gilt eine Kränkung: Eine ehemalige Mitarbeiterin des Angeklagten, der als Führungskraft an einer Bildungseinrichtung tätig war, wollte keine Beziehung mit ihm eingehen und hatte einen neuen Partner. "Sie wollte von heute auf morgen keinen Kontakt mehr. Das muss mir die Sicherungen rausgehaut haben", meinte der Beschuldigte. In der Folge habe sich der 43-Jährige im Internet eine Anleitung gesucht, wie man jemanden stalkt, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe begonnen, der Frau und ihren männlichen Bezugspersonen "die Hölle zu bereiten".
GPS-Tracking und demütigende KI-Bilder
Im Februar habe er GPS-Tracker an seinem eigenen Fahrzeug sowie an den Kfz des weiblichen Opfers und dessen Partners montiert, berichtete der von Rudolf Mayer verteidigte Angeklagte. Es sei ihm weniger um das Stalking gegangen, sondern darum, "durch die Darstellung von mir als Opfer in Kontakt zu bleiben": "Es war wie in einem schlechten Theaterstück."
Ab Mitte April hatte er KI-generierte Nachrichten per E-Mail und SMS verschickt. Weiters erstellte er Fake-Profile, von denen er auch Drohungen sendete, sowie - ebenfalls mittels KI - sexualbezogene Bilder, die er in der Wohngemeinde der Frau am Schulweg ihres Kindes und auf seinem eigenen Arbeitsplatz aufhängte. Der Angeklagte habe das weibliche Opfer "schwerst beeinträchtigt in ihrem ganzen Leben", sagte die Staatsanwältin.
Täter steckte eigenes Haus in Brand
"Letzte Stufe der Eskalation war die Brandstiftung", berichtete der Angeklagte. Zuvor hatte er der Frau und ihrem Lebensgefährten Grabkerzen vors Haus gestellt und damit gedroht, Feuer zu legen. Schließlich habe er Ende Juni an seiner eigenen Wohnadresse eine Brandstiftung verübt, die ein größeres Ausmaß als beabsichtigt angenommen haben dürfte. Dazu stellte er eine angezündete Kerze in einen Schuppen, die Flammen griffen auf einen Holzstoß und den Dachstuhl über. Per E-Mail soll er weitere Brandstiftungen angekündigt haben.
Letztlich wurde der zunächst als Opfer geltende 43-Jährige als Beschuldigter ausgeforscht und am 4. Juli festgenommen, in der Folge wurde U-Haft verhängt. Bei einer Durchsuchung seines Büros wurde ein Prepaid-Handy sichergestellt, auf dem sich die Nachrichten befanden. Seinen Job hat der Mann verloren - er wurde seinen Angaben zufolge entlassen.
Gutachten stellt Persönlichkeitsstörung fest
Ein Gutachten attestiert dem 43-Jährigen eine Persönlichkeitsakzentuierung, die sich zum Tatzeitpunkt zu einer Persönlichkeitsstörung entwickelt hat. "Es war wie eine Spirale", berichtete der Angeklagte. Er befinde sich in Psychotherapie, um künftig "Exit-Punkte" erkennen zu können. Während des Prozesses wurden 13.000 Euro an Schmerzengeld für das weibliche und 2.000 Euro für das männliche Opfer in bar übergeben. Für weitere Personen wurde insgesamt 11.000 Euro überreicht. In seinen Schlussworten entschuldigte sich der 43-Jährige bei den Opfern: "Es tut mir unendlich leid und es ist sicher der größte Fehler meines bisherigen Lebens gewesen."
Der Niederösterreicher wurde in der Schöffenverhandlung u. a. wegen beharrlicher Verfolgung, gefährlicher Drohung und Brandstiftung verurteilt. Zudem muss er 580 Euro an das männliche Opfer zahlen. Mit weiteren Ansprüchen wurden die Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der 43-Jährige muss ein umfassendes Kontaktverbot einhalten und es wurde die Weisung zu Psychotherapie erteilt.
Es handle sich um eine Vielzahl an Delikten und "die kriminelle Energie ist extrem hoch", weil der Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung habe, sagte der vorsitzende Richter. Die dadurch herabgesetzte Schuldfähigkeit war demnach - neben dem Geständnis, dem bisher ordentlichen Lebenswandel und der Schadenswiedergutmachung - der wesentlichste Milderungsgrund bei der Strafbemessung. Weil die Staatsanwaltschaft Strafberufung anmeldete, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(APA/Red)
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