Künftig gibt es neben den gesetzlichen katholischen und säkularen Feiertagen in Österreich noch einen persönlichen Feiertag – jedoch nur, wenn man für diesen einen Tag Urlaub hergibt. Wir erklären, was dies für die Konfessionen in Vorarlberg bedeutet.
1. Katholiken
Für die größte Glaubensgemeinschaft in Vorarlberg ändert sich eigentlich nichts. Ein Urlaubstag wird zum “persönlichen Feiertag” und damit ein Nullsummenspiel. Die einzige Änderung: Wenn der selbstgewählte Feiertag vom Arbeitgeber verweigert wird und gearbeitet werden muss, gibt es Feiertagszuschläge. Die Arbeitgeber werden es wohl jedoch nur in den seltensten Fällen soweit kommen lassen.
2. Protestanten und Altkatholiken
Im Detail handeln es sich dabei um die lutherische Kirche nach Augsburger Bekenntnis, die reformierte Kirche nach Helvetischem Bekenntnis, die Altkatholische Kirche und die evangelisch-methodistische Kirche. Sie sind eine der beiden Gruppen, die tatsächlich verlieren. Bisher war der Karfreitag ein zusätzlicher Feiertag. Nun muss einer der 25 Urlaubstage dafür aufgewendet werden, um nun am Karfreitag – oder jedem anderen gewählten freien Tag – frei zu bekommen. Wenig verwunderlich kritisiert der evangelische Pfarrer von Dornbirn, Michael Meyer, die Regelung heftig:3. Orthodoxe
Auch die Angehörigen der orthodoxen Kirchengemeinschaften blicken auf ein Nullsummenspiel. Sie hatten bisher keinen gesetzlich anerkannten Feiertag. Sie gewinnen keinen Feiertag, da sie dafür wie auch bisher einen Urlaubstag opfern müssen. Sie profitieren nun höchstens vom Feiertagszuschlag, wenn sie an ihrem persönlichen Feiertag keinen Urlaub gewährt bekommen.
4. Juden
Die zweite Gruppe, die tatsächlich um einen Tag umfallt. Bisher war der Versöhnungstag Jom Kippur ein Feiertag auf dem gleichen Niveau wie der Karfreitag. So regelte es der Generalkollektivvertrag. Künftig müssen die Juden ebenfalls einen Urlaubstag opfern, um den Feiertag begehen zu können. Sie haben damit unterm Strich einen Feiertag weniger.
5. Muslime
Bisher hatten die Muslime in Österreich keinen amtlichen Feiertag. Künftig dürfen sie einen Urlaubstag zu einem Feiertag umwandeln. Anbieten würde sich hier der Geburtstag des Propheten, einer der vier Tage des Opferfestes oder der drei Tage des Zuckerfestes. Problematisch könnte dies für Betriebe werden, in denen überwiegend Muslime beschäftigt sind: Wählen viele der Belegschaftsmitglieder den selben “persönlichen Feiertag”, kann ihn wohl nicht jedem gewährt werden. Dies bedeutet für das Unternehmen, das Feiertagszuschläge fällig werden.
6. Konfessionslose und andere Religionsgemeinschaften
Auch diese Gruppe gewinnt unterm Strich nichts. Da der persönliche Feiertag nicht an Glaubensfeste gebunden ist, kann jeder beliebige Tag zum Festtag ernannt werden. Dies kann also auch der Hochzeitstag, Geburtstag oder Namenstag sein – nach dem aktuellen Wissenstand. Denn über die Kriterien eines solchen persönlichen Feiertages ist derzeit noch nichts bekannt. Da es aber keinen zusätzlichen Urlaubstag geben wird, ändert sich unterm Strich wenig – außer an diesem Feiertag muss doch gearbeitet werden, dann gibt es Feiertagszuschläge.
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