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Kampusch: Neues Gutachten äußert Zweifel an Suizid von Wolfgang Priklopil

Ein neues rechtsmedizinisches Gutachten im Fall Natascha Kampusch lässt Zweifel offenbar am Selbstmord Wolfgang Priklopils aufkommen. Es schließe Fremdverschulden nicht aus. 
Kampusch: "Alltag einer 70-Jährigen"
Staatsanwaltschaft prüft Priklopil-Suizid
Keine Hinweise auf andere Täter
Der Fall Natascha Kampusch
U-Ausschuss hatte 2012 Zweifel
"Er tut mir immer mehr leid"

Das berichtet “Spiegel Online” am Dienstag. Das entsprechende Gutachten liege der Redaktion vor. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien bestätigte den Eingang der Papiere.

Der Fall Kampusch hatte 2008 weltweit Schlagzeilen gemacht. Als Zehnjährige war das Mädchen am 2. März 1998 auf dem Schulweg entführt und von Priklopil in einem nicht einmal sechs Quadratmeter großen Kellerverlies bei Wien eingesperrt worden. Am 23. August 2006, nach mehr als acht Jahren Gefangenschaft, in der sie geschlagen und missbraucht wurde, gelang der damals 18-Jährigen die Flucht. Sie habe sich selbst befreit, sagte Natascha Kampusch, und war zu Nachbarn geflohen.

Nur Stunden später war der Entführer tot. Er war nach Wien Nord von einem Zug erfasst und überrollt worden. Dass sich der Entführer angesichts der erfolgreichen Flucht seines Opfers und der bevorstehenden Enttarnung selbst das Leben genommen hatte, daran hegte die Wiener Polizei in ihrem Endbericht vom April 2013 keine Zweifel. Bestätigt hatte das auch der zuständige Gerichtsmediziner.

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priklopil ©Starb Wolfgang Priklopil (im Bild) nicht infolge der Kollision? Ein neues Gutachten schürt Zweifel am Suizid des Kampusch-Entführers. AP

Zweifler gibt es seither jedoch viele. So gehen Anhänger der Mord-These davon aus, dass Priklopil nicht infolge der Kollision starb, sondern schon tot war und auf die Gleise gelegt wurde. Diesen Bedenken gebe ein neues Gutachten nun Nahrung. Demzufolge untermauern die Rechtsmediziner Johann Missliwetz und Martin Grassberger darin den Verdacht und schließen Fremdverschulden nicht aus.

Anzeige wegen Mordverdachts in Causa Priklopil

Eingereicht wurde das Gutachten von Karl Kröll, Bruder des damaligen und mittlerweile verstorbenen Chefermittlers im Fall Kampusch. Er habe den Verdacht, dass Priklopil keinen Selbstmord begangen habe, sondern ermordet worden sei – und erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Eine Anzeige, der die Staatsanwaltschaft seit Anfang dieses Jahres nachgeht. “Das wird von uns geprüft”, bestätigte ein Sprecher der Behörde im Februar dahingehende Medienberichte. Zunächst gelte es herauszufinden, ob die Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordverdachts überhaupt neue Aspekte enthalte.

Oberstaatsanwaltschaft Wien prüft neue Gutachten

Den Eingang der Privatgutachten und deren Prüfung bestätigte die Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag gegenüber der APA. “Es wird in unsere Prüfung miteinbezogen”, sagte der Sprecher der Behörde, Thomas Haslwanter. Er betonte aber, dass es im Gegensatz zu der Darstellung in “Spiegel Online” derzeit keine Ermittlungen in der Causa gebe. Vielmehr werde lediglich überprüft, ob sich durch die Anzeige die Faktenlage überhaupt soweit verändert, dass weitere Schritte eingeleitet werden müssen. Wie lange das noch dauern könne, sei unklar.

“Todesfall höchst bedenklich zu bewerten”

Ebendiese Ermittlungen könnten sich durch das nachgereichte Gutachten nun weiter in die Länge ziehen. Denn darin kommen die zu Rate gezogenen Rechtsmediziner zu dem Schluss, dass “der Todesfall Wolfgang Priklopil als höchst bedenklich zu bewerten und Fremdverschulden auf Basis der vorliegenden Befunde durchaus als möglich zu erachten” sei, zitiert der “Spiegel” aus dem Gutachten. Beide Rechtsmediziner kämen zu dem Urteil, dass das Gutachten zum Tod Priklopils “wertlos” sei und auf einer “mangelhaften Fallbearbeitung” basiere. So sei der Gerichtsmediziner in diesem Fall nicht nach den üblichen rechtsmedizinischen Standards, “nicht einmal (nach) denen eines durchschnittlichen sorgfältigen Facharztes der Rechtsmedizin” vorgegangen, heiße es da. Wichtige Untersuchungen seien nicht vorgenommen worden. Auch bestehe die “nicht unerhebliche Gefahr”, wesentliche Befunde könnten vernichtet und damit “die Aufklärung in Richtung Verbrechen konkret für immer vereitelt” worden sein.

Nach Ansicht von Missliwetz und Grassberger seien insgesamt sieben Punkte missachtet worden, die für eine begründete, umfassende und sorgfältige Expertise notwendig gewesen wären. Auch sei kein technisches Gutachten verfasst worden, um eine Korrelation der Verletzungen mit der Fahrzeugfront abzugleichen. (red)

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