Dieser Erlass unterscheide klar zwischen Transporten innerhalb Österreichs und grenzüberschreitenden Transporte wie auch zwischen Kurzstrecken- (bis zu acht Stunden) und Langstreckentransporten. “Aus gegebenen Anlass”, gemeint sich die Berichte auf Basis von VGT-Aufdeckungen über Tiertransporte im vergangenen Herbst, werde festgehalten, dass die Veterinärbehörde nur den Transport bis zum genannten Zielort zu kontrollieren hätten. Werden die Tiere von dort weitertransportiert, dann handle es sich um einen zweiten Transport. Für diesen seien die dortigen Tierärzte verantwortlich.
Vorarlberger Tierärzte nur bis Bozen verantwortlich
Vor allem der bekannte Vorarlberger Tierarzt Alexander Rabitsch kritisiert “Sammelstellenhopping”. So würden die Tiere direkt nach ihrer Ankunft in der Sammelstelle Bozen auf neue Transporte geladen und weitertransportiert, ohne die vorgeschriebenen Ruhezeiten von 48 Stunden einzuhalten. Dies zu kontrollieren, sei in diesem Beispiel jedoch aus Sicht des Gesundheitsministeriums die Aufgabe der südtirolerischen Behörden. Die Vorarlberger Behörden seien nur für die bei ihnen angemeldeten Transporte verantwortlich. Der Bericht von Rabitsch sei auch eine der Ursachen, warum sich Vorarlberger Tierärzte von solchen Transporten distanzieren wollten.
Unser Fleisch: Europas Tiertransporte
Veterinäre sehen sich abgesichert
Bei der Veterinärbehörde zeigt man sich über den Erlass erleichtert. “Die Rechtmäßigkeit unserer Vorgangsweise bei der Abfertigung von Tiertransporten in Vorarlberg ist damit bestätigt”, betont Landesveterinär Norbert Greber. Damit ist auch klargestellt, dass Tiertransporte nach Bozen/Italien keine Langstrecken-, sondern Kurzstreckentransporte sind. Die verständliche Kritik von Tiertransportgegnern sollte sich aus Sicht des Landes nicht gegen Transporteure und Amtstierärzte richten, die im gegebenen Rechtsrahmen korrekt vorgehen.
Verantwortung nicht im Land
Landesrat Gantner begrüßt den nach Monaten “endlich” vorliegenden Erlass und betont, dass man eine Veränderung zugunsten der Tiere nur über die EU-Tiertransportverordnung auf Ebene der EU-Kommission erreichen könne. Transporte nach Spanien könne man derzeit ausschließen, da dieses im Gegensatz Italiens von der Blauzungenkrankheit frei ist und Importe daher nicht zulässt.
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