Impfpflicht-Gesetz hat alle nötigen Unterschriften

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Freitag das verfassungsmäßige Zustandekommen des "Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19" beurkundet, wie die Präsidentschaftskanzlei der APA mitteilte. Kurz darauf erfolgte die Gegenzeichnung durch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Nächster Schritt ist die für morgen, Samstag, erwartete Kundmachung, tags darauf tritt das Gesetz dann in Kraft.
Die Impfpflicht war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, am Donnerstag stimmte mit dem Bundesrat auch die Länderkammer des Parlaments zu. Gelten wird sie für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie - bedingt - auch für Genesene.
Ab dem 16. März wird gestraft
Der Strafrahmen bei Nicht-Befolgung geht im sogenannten "vereinfachten Verfahren" bis zu 600 Euro, im "ordentlichen Verfahren" bis 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft, sondern erst ab dem 16. März ("Phase 2"). Ausständig ist noch eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der die Details zum Vollzug geregelt werden - etwa hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe oder den Ausnahmen von der Impfpflicht.
Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Daten-Abgleich geschaffen hat, bekommen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügungen ausgestellt.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.