"Illegale Einkaufstouren" über die Grenze: Bisher noch keine Vorarlberger angezeigt

Aufgrund der Grenznähe sind Lindau (D) und St. Margrethen (CH) bei Vorarlbergern beliebt, wenn es um Shopping-Touren geht. Doch das Einkaufen über der Grenze kann im Lockdown zum teuren Spaß werden. Landesrat Christian Gantner gab im November bekannt, dass Vorarlberger, die in die Schweiz, nach Liechtenstein oder Deutschland fahren, um dort einzukaufen, sich strafbar machen. Der Grund: Sie verstoßen gegen die damals gültigen ganztägigen Ausgangsbeschränkungen. Gantner kündigte auch Schwerpunktkontrollen im Hinblick auf grenzübergreifende Einkaufstouren an.
Vorarlberg: Keine Strafen
Der von Landesrat Gantner veröffentlichte Hinweis auf die Strafbarkeit habe die österreichische Rechtslage betroffen, so Herbert Burtscher, Bezirkshauptmann von Feldkirch, auf VOL.AT-Anfrage: "Damals war das Einkaufen in Österreich nur in bestimmten Handelsbetrieben zulässig." Diese Ausgangs- und Betriebsbeschränkung gelte nicht mehr. "Eine Einkaufsfahrt nach Bayern war verboten, weil man dazu die eigene Wohnung nicht verlassen durfte", erklärt er. Sowohl die Polizeipressestelle für Vorarlberg als auch der Bezirkshauptmann bestätigen, dass keine Schwerpunktkontrollen stattgefunden haben. Auch Strafen habe es von Vorarlberger Seite keine gegeben. Kontrolliert habe man im Zuge der Wiedereinreise nach Österreich, etwa ob eingekaufte Waren mitgeführt wurden. Hier wäre eine Strafe von bis zu 1.450 Euro möglich, bei einer erstmaligen Übertretung sei mit einer Strafe von etwa 140 Euro zu rechnen.
Kein Einkauf in Bayern mehr
Vorarlberger dürfen für Einkaufszwecke nicht mehr nach Bayern einreisen. Die deutsche Ausnahmeregelung für Aufenthalte in Bayern von weniger als 24 Stunden gilt nämlich seit dem 9. Dezember nicht mehr für Einkaufsfahrten. Die Regeln werden von den Schleierfahndern der bayerischen Grenzpolizei und den Polizeidienststellen im Rahmen ihrer täglichen Arbeit kontrolliert: "Die hiesigen Dienststellen führen stichprobenartige Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung der Einreisequarantäneverordnung durch", erklärt Dominic Geißler von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd. Wenn im Rahmen der Kontrollen Verstöße gegen festgestellt werden, erfolgt nach Einzelfallprüfung eine Bußgeldanzeige an das jeweilige Landratsamt als zuständige Behörde.
Bayern: Bisher keine Anzeigen
"Die Bußgeldhöhe ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog 'Corona-Pandemie' des Freistaats Bayern", so die Auskunft des Lindauer Landratsamtes gegenüber VOL.AT. Bei einem Verstoß gegen die Einreise-Quarantäneverordnung sieht der Bußgeldkatalog einen Rahmen von 500 Euro bis 10.000 Euro vor. "Ein solcher Verstoß würde voraussichtlich mit 1.000 Euro geahndet werden, wobei immer die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind", so eine Sprecherin des Landratsamtes. Vorarlberger wurden anscheinend noch keine angezeigt: "Bei uns sind bisher keine Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen die Einreise-Quarantäneverordnung von Österreichern, die in Deutschland einkaufen, eingegangen."
Deutschland: Handel schließt
"Auch von Bayern aus sind kurze Fahrten über die Grenze, etwa zum Tanken oder Zigaretten kaufen, nicht mehr erlaubt", so Burtscher. Wenn man keinen der Ausnahmegründe der Einreise-Quarantäneverordnung erfüllt, muss man zudem verpflichtend in Quarantäne, ein Freitesten ist erst ab dem fünften Tag möglich. "Die Möglichkeit des Einkaufs in Deutschland verliert an Bedeutung, da - wie den Medien zu entnehmen ist - ab 16. Dezember der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf geschlossen wird", meint Burtscher.
Schweiz: Keine Einschränkungen
Was die derzeitigen Bestimmungen in der Schweiz betrifft, ist der grenznahe Raum, zu dem auch Vorarlberg gehört, aktuell von den Einreisebeschränkungen ausgenommen. "Zumal die Infektionszahlen in St. Gallen höher sind als bei uns", so der Feldkircher Bezirkshauptmann. Die Einreise in die Schweiz aus Vorarlberg ist aktuell also ohne Einschränkungen, wie etwa ärztliche Atteste oder Heimquarantäne, möglich. Das könnte sich aber ab dem 19. Dezember mit den neuen Einreisebeschränkungen nach Österreich ändern: Wer dann wieder aus der Schweiz nach Österreich einreist, muss für zehn Tage in Quarantäne, das Freitesten soll nach fünf Tagen möglich sein. Selbiges gilt auch für Einreisende aus Deutschland und anderen Staaten mit einer 14-Tages-Inzidenz von mehr als 100 (pro 100.000 Einwohner).
VOL.AT-Shopping-Lokalaugenschein
Zu Beginn des zweiten Lockdowns hat sich VOL.AT in der grenznahen Schweiz und in Deutschland vor den örtlichen Einkaufszentren umgesehen.
(Red.)