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Heute Fortsetzung: Prozess um künstliche Befruchtung

Neues Kapitel im Prozess rund um eine vermeintlich schiefgelaufene künstliche Befruchtung.
Neues Kapitel im Prozess rund um eine vermeintlich schiefgelaufene künstliche Befruchtung. ©VOL.AT/Steurer
Thurgauerin scheut keine Mühen, den von ihr behaupteten Missständen nachzugehen.
2. Runde im Fortpflanzungsmedizin-Prozess
Embryonen verwechselt: Prozess beginnt

Feldkirch. Wieder einmal treffen sich Anwalt Michael Konzett, Vertreter des beklagten Fortpflanzungsmediziners, und Anwalt Andreas Ermacora, Vertreter der Schweizer Klägerein, vor Gericht. Richterin Sieglinde Stolz hat den Prozess bis in die Abendstunden angesetzt. Gegenstand des Verfahrens: Eine mittlerweile 44-jährige Thurgauerin behauptet, ihr wären 2016 auf Grund eines Versehens zwei „fremde“ Embryonen eingesetzt worden. Also Blastozysten, deren genetische Herkunft nicht bekannt ist. Sie erlitt eine Fehlgeburt. Die zweite Behauptung lautet, dass zwei weitere befruchtete Eizellen vorhanden sein müssten, die will sie zurück. Die beklagte Partei verneint die Existenz von tiefgefrorenen „Reserveembrionen“.

Hintergründe

Darüber hinaus befürchtet die ehemalige Patientin, dass ihre Embrionen einer anderen Frau eingesetzt wurden und „ihre“ leiblichen Kinder irgendwo ohne sie aufwachsen. Die beklagte Partei stellte eine ganze Reihe von Zeugen. Mediziner und Biologen. Sie bestätigten, dass eine Verwechslung ausgeschlossen sei, ebenso könnten sie ausschließen, dass noch Embrionen „übrig“ seien. Der Sohn des Chefs belastete den Vater zwar mit seiner Aussage. Es habe immer wieder Ungereimtheiten gegeben, so der 46-Jährige. Diese Belastungen sieht der Beklagtenvertreter Konzett allerdings in einem tiefen familiären Zerwürfnis begründet. Die Situation zwischen Vater und Sohn sei äußerst angespannt.  

Kniffliges EDV-System

Die Klägerseite befindet das technische Dokumentationssystem äußerst fragwürdig. Ungereimtheiten, Lücken und angebliche Abweichungen werden kritisiert. Ein EDV-Experte erklärte allerdings, dass es nichts Außergewöhnliches sei, dass man beispielsweise in der Medizin ausschließlich digital arbeite. Wenn man dann einen „Ausdruck“ herstellt und die Unterlagen auf Papier bringt, sehen diese ganz anders aus, als am Bildschirm. Bedient man sich nicht gewisser technischer Kniffe, weichen Bildschirmdaten und Aufstellungen von ausgedruckten Unterlagen stark ab, manche Dinge fehlen tatsächlich. Nun soll nochmals der EDV-Fachmann Auskunft geben, weitere Zeugen wurden zusätzlich geladen.

(red)

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