Zweite Runde im Fortpflanzungsmedizin-Prozess: Ehemann und Experten als Zeugen einvernommen
Von Christiane Eckert / VOL.AT
Heute Nachmittag wurde der Prozess fortgesetzt, bei dem eine 43-jährige Thurgauerin auf Herausgabe von zwei befruchteten Eizellen plus 10.000 Euro Schmerzensgeld klagt. Allerdings war sie heute nicht persönlich da. Ihre Einvernahme hatte bereits im März stattgefunden. Am Wort war heute ihr Ehemann, der von seiner Meinung nach „seltsamen Vorgängen“ an dem betreffenden Vorarlberger Institut spricht. Auf der Gegenseite waren Experten aus den Bereichen Biologie und Informatik zu hören.
Sehr belastend für das Ehepaar
Der Ehemann und seine Frau sehen „ihren“ Fall um die angeblich einbehaltenen Embryonen als sehr belastend. Vor allem nach einer Fehlgeburt hatte das Paar offenbar auf einen letzten Versuch der künstlichen Befruchtung gehofft. Doch die Gegenseite erläutert genau, wie eine derartige Befruchtung abläuft, dass es unmöglich sei, dass hier irgendetwas vertauscht worden sei oder dass man es gar verschwinden haben lasse. Der EDV-Experte erläutert die Dokumentation und wie es technisch erklärbar ist, dass auf dem ausgedruckten Papier Dinge stehen, die digital ganz anders dokumentiert sind. Für EDV-Experten ist das nichts Besonderes, für Laien schon.
Prozessfortsetzung erst im September
Die beklagte Seite betont, dass man der Klägerin die Lösung durch den Patientenanwalt sowie Einblick in die Dokumentation angeboten habe. Die Klagsseite hingegen behauptet, man habe Unterlagen „nur zögerlich herausgerückt“. Der Prozess muss mit weiteren Ärzten, Biologen und allenfalls auch Gutachten fortgesetzt werden. Der nächste Termin ist allerdings erst Ende September.
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