Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende bzw. alleinerziehende Personen deren monatliches Haushaltseinkommen netto 1.010 Euro nicht übersteigt. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebende Erwachsene gilt eine Höchstgrenze von 1.500 Euro, für jede weitere Person im Haushalt (insbesondere Kinder) werden je 132 Euro angerechnet. Die Vermögenssituation bleibt gänzlich außer Betracht.
Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch, weshalb die Entscheidung mit einem Rechtsmittel nicht angefochten werden kann.
Die einmalige Auszahlung kann ab Montag, 19. Oktober bis einschließlich Freitag, den 12. Februar 2010, beim Bürgerservice des Rathauses beantragt werden. Die Servicebereiche Meldeamt, Soziales, Staatsbürgerschaft, Standesamt und Wohnen sind von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis17.00 Uhr und an Freitagen von 7.30 Uhr bis 16 Uhr durchgehend geöffnet.
Quelle: Stadt Feldkirch
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