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Haltung von Katzen und Hunden in Zoogeschäften wird mit 2019 verboten

Kündtig keine Hunde und Katzen in Zoofachgeschäften.
Kündtig keine Hunde und Katzen in Zoofachgeschäften. ©pixabay.com
Am Donnerstag wurde im Nationalrat ein Verbot der Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen per Anfang 2019 beschlossen.
Haltungsverbot soll kommen
Gegen Welpen im Zoofachhandel

Zoofachhandlungen, die am 30. September 2018 eine aufrechte Bewilligung haben, dürfen von dieser noch bis Ende 2019 Gebrauch machen.

Verbot von Katzen und Hunden in Zoogeschäften

Es sei es nicht weiter nötig, dass Hunde und Katzen in Verkaufs- oder Ausstellungsräumen gehalten werden, heißt es im Antrag. Denn mit den vorangegangenen beiden Novellen des Tierschutzgesetzes wurde einerseits der Internethandel geregelt, um illegalen Welpenhandel zu unterbinden, und andererseits durch die Sonderhaltungsverordnung auch Zoofachgeschäften neben der Haltung außerhalb des Geschäftes die Unterbringung von Tieren in Pflegestellen ermöglicht.

Opposition stimmte Abänderungsantrag nicht zu

Die Maßnahme fand zwar grundsätzlich auch die Zustimmung der Opposition, wegen eines knapp eingebrachten Abänderungsantrages der Regierungsfraktionen stimmte diese dem Gesamtpaket dann letztlich aber nicht zu. Es sei zu wenig Zeit gewesen, den Abänderungsantrag zu studieren, so der Tenor von SPÖ und Liste Jetzt. Auch die NEOS verweigerten die Zustimmung.

Im mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossenen Abänderungsantrag wird u.a. die rituelle Schlachtung von Tieren außerhalb von zugelassenen Schlachtanlagen oder ohne rechtskräftige Bewilligung verboten.

Für die Opposition beklagte etwa SPÖ-Abgeordneter Maurice Androsch, der Abänderungsantrag wäre erst um 19.30 Uhr am Vortag an die Opposition übermittelt worden, dies sei kein ehrlicher Umgang mit der Opposition. Ein Antrag der Liste “Jetzt”, die Materie noch einmal an den Gesundheitsausschuss zurückzuüberweisen und dort umfassend zu diskutieren, fand mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und “Jetzt” (ehemals Liste Pilz) keine Mehrheit.

(APA/Red)

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