Markus Hagen, Präsident der Vorarlberger Eigentümervereinigung, wehrt sich in einer Aussendung gegen die geplante Grundbuchsgebührennovelle. Der Gesetzesentwurf des Justizministeriums sieht vor, dass die Gebührenbegünstigung bei Erbschaften und Schenkungen eingeschränkt wird: Sie soll nur noch gelten, wenn es bei der Immobilienübertragung um “die Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses” geht.
Die Eigentümer hätten in den letzten Jahren einige Belastungen und Einschränkungen über sich ergehen lassen müssen, begründet Hagen die ablehnende Haltung gegenüber der Grundbuchsgebührennovelle. Er nennt als Beispiele das mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz, die Immobilienertragssteuer, die Umwidmungsabgabe,
die Erhöhung der Grundbucheintragungsgebühr um 10 Prozent und die Pflicht zur Erstellung eines kostenintensiven Energieausweises
Verteuerung verhindern
Das Argument, die Immobilien mögen höher besteuert werden, da diese nicht ins Ausland flüchten können, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, argumentiert Hagen. Grund und Boden seien Grundlage des menschlichen Schaffens und diene nicht zuletzt der Befriedigung des dringendsten Lebensbedürfnisses Wohnen. Es müsse mit allen Mitteln versucht werden, eine Verteuerung zu verhindern, zeigt sich Hagen kämpferisch.
Die geplante Bemessung der Grundbucheintragungsgebühr nach dem Verkehrswert bei Schenkungen und Erbschaften führe jedoch zu einer solchen und zusätzlichen Verteuerung. 60 % bis 70 % des Gesamtvermögens der privaten Haushalte besteht aus Immobilienvermögen. In Vorarlberg gibt es mehr Eigentümer als Haushalte. Eine Erhöhung der Gebühren könne und wolle deshalb niemand mehr akzeptieren, meint Markus Hagen.
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