Die Grundbucheintragungsgebühr droht bei Erbschaften und Schenkungen mit Jahreswechsel drastisch zu steigen. Der Vorarlberger Notar Richard Forster spricht gegenüber den VN von durchschnittlich 3000 bis 4000 Euro.
Wallner gegen Gebührenerhöhung
LH Markus Wallner (ÖVP) wehrt sich im VN-Gespräch gegen eine Gebührenerhöhung „durch die Hintertür“: Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes arbeitet das Justizministerium an einer neuen Regelung für die Grundbucheintragungsgebühr. Laut Wallner ist die Reformnotwendigkeit unbestritten. Aber die Lösung dürfe nicht automatisch auf eine Gebührenerhöhung hinauslaufen.
Begünstigungen einschränken
Der Gesetzesentwurf des Justizministeriums sieht vor, dass die Gebührenbegünstigung bei Erbschaften und Schenkungen eingeschränkt wird: Sie soll nur noch gelten, wenn es bei der Immobilienübertragung um „die Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses“ geht.
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