Das teilte die Stellvertretende Klubobfrau Katharina Wiesflecker (Grüne) in einer Aussendung mit. Ein strafrechtliches Vergehen Eggers könne sie nicht erkennen, so Wiesflecker.
“Strafrechtliches Vergehen schleierhaft”
Der FPÖ-Landesparteichef habe im vorliegenden Fall im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Abgeordneter gehandelt und die Befangenheit sowie die direkte Beteiligung des Bürgermeisters von Bezau, Georg Fröwis (ÖVP), an einem fragwürdigen Grundstücksgeschäft thematisiert.
“Wo hier ein strafrechtliches Vergehen sein soll, ist mir schleierhaft”, erklärte die Grünen-Politikerin. Fröwis könne Egger jederzeit zivilrechtlich auf Unterlassung bestimmter Aussagen oder üble Nachrede klagen, die Anzeige des Bürgermeisters bei der Staatsanwaltschaft sei aber nicht zu verstehen.
Anzeige gegen Egger wegen Verleumdung
Fröwis hat Egger in der vergangenen Woche wegen Verleumdung angezeigt, weil ihn dieser im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft der Befangenheit und Bereicherung bezichtigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat daraufhin den Landtag ersucht, die Immunität Eggers aufzuheben, damit Ermittlungen geführt werden können.
Mit dieser Frage wird sich nächste Woche der Rechtsausschuss und im Dezember der Landtag befassen. Egger selbst befürwortet die Aufhebung seiner Immunität, da er nichts zu verstecken habe.
ÖVP kann Immunität auch alleine aufheben
Diese Haltung von Egger sei aus “politisch-taktischen Gründen” nachvollziehbar, befand Wiesflecker. Dennoch gehe es nicht an, “dass Abgeordnete wegen Äußerungen, die aufgrund von Unterlagen durchaus ihre Berechtigung haben, strafrechtlich verfolgt werden”.
Die Vorarlberger Volkspartei, die im Landtag über die absolute Mehrheit verfügt und demnach die Immunität Eggers im Alleingang aufheben kann, will hingegen dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft nachkommen. Einerseits, weil man der Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ermöglichen möchte, andererseits weil dies auch Eggers Wunsch ist. (red/APA)
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