Ein geparktes Auto im Wert von 2980 Euro und ein 120 Euro kostendes Zelt in einem Vorgarten hat der geständige Angeklagte am 14. Dezember 2014 in Lustenau mit seinem Feuerzeug angezündet. Dafür wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete 26-Jährige am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von 320 Euro verurteilt. Die Geldstrafe für den von Bernhard Schwendinger verteidigten Arbeitslosen setzt sich aus 80 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Schuldspruch des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger erfolgte wegen des Vergehens der schweren Sachbeschädigung. Dafür beträgt die mögliche Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis. Anklage erhoben hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verbrechens der versuchten Brandstiftung mit einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft.
Es drohte keine große Feuersbrunst
Bei den beiden Brandplätzen drohte jedoch keine große Feuersbrunst. Deshalb waren die Taten rechtlich nicht als versuchte Brandstiftung zu werten. Ralph Pezzey sagte als erst vom Gericht bestellter Brandschutz-Sachverständiger, es habe keine Gefahr für das Übergreifen der Flammen auf das Haus zwei Meter neben dem Zelt und über einen zwischen den Fahrzeugen stehenden Baum auf ein anderes geparktes Auto vier Meter neben dem angezündeten Pkw bestanden.
Als Tatmotiv gab der drogensüchtige Deutsche seine Wut nach einem Streit mit seiner Freundin an. Zur Verhandlung wurde er aus der Strafhaft vorgeführt. Nach der Zeit im Gefängnis möchte er sich einer Drogentherapie unterziehen. Als Schadenersatz soll der Arbeitslose dem Autobesitzer 2100 Euro bezahlen, dem Zeltbesitzer 120 Euro und der Gemeinde Lustenau für die Feuerwehreinsätze 635 Euro.
Die Strafe fiel so milde aus, weil das Gericht Rücksicht auf nach den Zünseleien erfolgte Verurteilungen zu nehmen hatte. So wurde der Drogensüchtige heuer wegen Drogendelikten zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
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