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Geld und Steuern: Das ändert sich mit der neuen Regierung

Gernot Blümel wird neuer Finanzminister
Gernot Blümel wird neuer Finanzminister ©APA
Die von der türkis-blauen Regierung geplante Steuerreform will die ÖVP nun mit den Grünen umsetzen.
Das sind die neuen Minister
Neues Regierungsprogramm präsentiert

Im Regierungsprogramm vorgesehen ist sowohl die Senkung der Lohn- und Einkommensteuertarife als auch die starke Senkung der Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne. Geplant ist auch eine "CO2-Bepreisung" und - in Etappen - eine ökologische Steuerreform, wofür es eine "Task-Force" geben soll.

Gernot Blümel über das Regierungsprogramm

STEUERREFORM

Die von der türkis-blauen Regierung geplanten Steuersenkungen wollen auch die Grünen zum Gutteil mittragen.

  • So sollen die Lohn- und Einkommensteuertarife von 25 auf 20 Prozent, von 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent sinken.
  • Kräftig reduzieren will die Regierung auch die Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne (25 auf 21 Prozent). Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern soll begünstigt werden.
  • Das Einkommensteuergesetz soll - einmal mehr - neu kodifiziert werden. Sakrosankt bleibt dabei aber die Begünstigung des 13./14. Monatsgehalts.
  • Die von den Grünen befürwortete Erbschafts- und Schenkungssteuer für große Vermögensübergänge kommt nicht. Auch eine klassische Vermögenssteuer wird es nicht geben.
  • Die "Tampon-Steuer" wird unter Türkis-Grün in Österreich reduziert. Konkret soll laut dem Regierungsprogramm der Umsatzsteuer-Satz für Damenhygieneartikel gesenkt werden. Bisher beträgt sie 20 Prozent.
  • Die designierte Regierung von ÖVP und Grünen sieht im Regierungsprogramm die Abschaffung der Schaumweinsteuer vor.

ARMUTSBEKÄMPFUNG

  • Die Untergrenze beim Familienbonus wird pro Kind von 250 auf 350 Euro erhöht, der Gesamtbetrag von 1.500 auf 1.750 Euro pro Kind.
  • Löhne unter den niedrigsten Kollektivvertragsgehältern sollen der Vergangenheit angehören. Gefordert werden die Sozialpartner, ansonsten könnte das Bundeseinigungsamt eingreifen. Dies gilt auch bei Kollektivverträgen, wo die Löhne seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr angehoben werden, ist dem Arbeitskapitel zu entnehmen.
  • Vollfinanziert werden sollen laut Regierungsprogramm Therapieplätze im Bereich Psychotherapie. Weiters im Armutskapitel enthalten ist die Einführung eines bundesweiten Kältetelefons sowie die Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts mit dem Ziel eines "Lückenschlusses" beim Unterhaltsvorschuss.
  • Ebenfalls im Armutskapitel angeführt sind diverse Maßnahmen im Schulbereich. Ausgebaut werden sollen zur Entlastung der Eltern Ferienbetreuung und Sommerunterricht für jene, "die es brauchen".
  • Beim Pensionskapitel wird festgehalten, dass es keine grundlegende Neuausrichtung braucht. Vage werden Maßnahmen avisiert, die das faktische an das gesetzliche Antrittsalter heranführen. Verstärkte Informationen soll es zu den (finanziellen) Folgen von Teilzeitarbeit geben, die über einen Rechner erlebbar gemacht werden solle. Etabliert werden sollen unterschiedliche Modelle der partnerschaftlichen Aufteilung von Familienarbeit und Pensionsansprüchen - diverse Möglichkeiten zum automatischen Pensionssplitting, es soll aber auch eine freiwillige Variante bestehen bleiben. Daneben werden etliche Maßnahmen angekündigt, um die Gesundheit schon im Erwerbsleben zu bewahren, etwa über eine Weiterentwicklung der Vorsorgeuntersuchungen.
  • Das Pflegegeld soll nach betreuendem, pflegerischem und medizinischem Bedarf neu bewertet werden. Ziel ist neben der Einführung eines Pflege-Daheim-Bonus für pflegende Angehörige etwa ein pflegefreier Tag pro Monat als Unterstützung für pflegende Angehörige.

ÖKOLOGISIERUNG

Das Regierungsprogramm enthält zwar ein Bekenntnis zur "Kostenwahrheit bei den CO2-Emissionen" ab 2022. Welches Modell für eine "CO2-Bepreisung" gewählt wird (bestehende Abgaben oder nationaler Emissionshandel) bleibt aber offen. Hierzu soll es eine "Task Force ökosoziale Steuerreform" unter Leitung des Umwelt- und des Finanzministeriums geben.

  • Versichert wird, dass das keine Mehrbelastung für Private bringen soll.
  • Die Flugticketabgabe wird auf 12 Euro vereinheitlicht (also für Kurz- und Mittelstreckenflüge teurer, für die Langstrecke billiger).
  • Die NoVA soll "ökologisiert" werden, also neu berechnet und der Deckel für teure Autos gestrichen.
  • Flugkerosin und Schiffsdiesel soll international oder auf EU-Ebene besteuert werden. Dort will man sich auch für CO2-Zölle einsetzen.
  • "Ökologisiert" werden soll auch die Lkw-Maut und das Pendlerpauschale.

AKTIEN

  • Wieder einführen wollen ÖVP und Grüne die 2012 gestrichene Spekulationsfrist ("Behaltefrist"), um Aktien-Kursgewinne von der Kapitalertragsteuer zu befreien.
  • Die private Pensionsvorsorge wollen sie stärken.

BUDGET

Am Nulldefizit will die Regierung ebenso festhalten wie am Ziel, die Staatsschulden unter die auf EU-Ebene vorgegebene Grenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung zu senken. Berücksichtigt werden soll dabei aber sowohl die konjunkturelle Entwicklung als auch die Finanzierung des Klimaschutzes. Wörtlich heißt es dazu: "Unabhängig davon werden die notwendigen Klima- und Zukunftsinvestitionen sichergestellt." Angedacht wird auch eine "Bürger-Stiftung Klimaschutz".

Für Unternehmen

Bei der Wirtschafts- und Standortpolitik heißt das Leitmotiv der neuen Regierungskoalition Entlastung und Entbürokratisierung. Die Steuer- und Abgabenquote soll gesenkt und Unternehmensgründungen erleichtert werden. Dem Fachkräftemangel will man durch eine Modernisierung der Lehrberufe und der Rot-Weiß-Rot-Karte entgegenwirken.

UNTERNEHMENSSTEUERN

  • Der Ruf der Wirtschaft nach einer Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) wurde erhört, der Steuersatz soll von derzeit 25 auf 21 Prozent gesenkt werden. Damit geht die Entlastung allerdings nicht ganz so weit wie Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP) es sich gewünscht hätte - er wollte "vorne einen Einser" haben.
  • Für Erträge aus ökologischen bzw. ethischen Investitionen soll es eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer (KESt) geben. Die Kriterien dafür sollen vom Finanz- und vom Klimaministerium formuliert werden.
  • Bauern sollen u.a. durch eine Erhöhung der Buchführungsgrenze auf 700.000 Euro entlastet werden. Gewinne sollen in der Landwirtschaft auf drei Jahre verteilt werden können.

START-UPS, EPU und KMU

Für innovative Start-ups soll es eine neue Kapitalgesellschaftsform geben.

  • Das GmbH-Mindeststammkapital soll auf 10.000 Euro gesenkt werden.
  • Arbeitszimmer sollen steuerlich leichter abgesetzt werden können, geplant ist eine Pauschalierung.
  • Die Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) soll zunächst auf 1.000 Euro angehoben werden und in der Folge auf 1.500 Euro für besonders energiesparende GWG.
  • Private Investoren sollen Verluste aus Beteiligungen in Start-ups künftig auch über mehrere Jahre hinweg mit anderen Einkünften gegenrechnen können.

(APA)

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