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Freisprüche nach tödlichem Gasthermenunfall

Freisprüche sind allerdings noch nicht rechtskräftig
Freisprüche sind allerdings noch nicht rechtskräftig ©VOL.AT
Wartungstechniker und Kaminkehrer sind unschuldig – ein Mensch starb, mehrere waren verletzt.
Prozess vertagt

Von Christiane Eckert

Gestern wurde zum zweiten Mal verhandelt. Im Februar 2016 war es in einem Dornbirner Reihenhaus zu einem schrecklichen Unfall gekommen. Aus einer Gasheizanlage war Kohlenmonoxid ausgeströmt, der 62-jährige Großvater, der ein paar Tage auf Besuch gekommen war, starb. Sein Sohn lag fünf Tage im Koma, der Rest der Familie – ebenfalls alle verletzt, mitgenommen von dem giftigen Gas. Vorwürfe gegen die zwei Installateure, die Wartungstechniker sind wurden laut. Ebenso gegen einen Kaminkehrer. Von 13 bis 22 Uhr bemühte sich Richterin Nadine Heim, Ergebnisse zu sammeln um dann zu später Stunde das Urteil zu verkünden. Und das lautete zur Erleichterung aller Angeklagten: Freispruch für alle.

Erschütterter Sohn

Der Sohn des Verstorbenen kann seine Wut und seinen Schmerz kaum kontrollieren. Er weint, schlägt gegen die Mauer des Gerichtsganges, dass ihm das Blut die Hand hinunter läuft. Er – so die Richterin – hatte in seiner Verzweiflung versucht, einen Schuldigen für die tragischen Vorfälle zu finden. Doch das ist laut Urteil nicht möglich. Bei den einen Techniker ist höchst es glaubwürdig, dass er wirklich an jenem Tag nichts mit den Wartungsarbeiten zu tun hatte. Der andere Techniker ist laut Gutachten nicht eindeutig verantwortlich für die technischen Folgen und was den Kaminkehrer betrifft, hat auch hier ein Gutachter bestätigt, dass jeder verantwortungsvolle Berufskollege so gehandelt hätte. Die Freisprüche sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

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