Was am 4. Juli 2019 in der Bregenzer Wohnung passiert ist, hat die Staatsanwaltschaft aus ihrer Sicht so zusammengefasst: Der Angeklagte hat in der rechten Hand ein aufgeklapptes Klappmesser gehabt und zum Besucher gesagt, er solle sich verpissen. Er werde ihm nachrennen, und es werde etwas passieren. Mit dieser gefährlichen Drohung habe der 24-Jährige den 22-Jährigen genötigt, die Wohnung zu verlassen, heißt es im Strafantrag der Anklagebehörde.
Von der angeklagten Nötigung wurde der von Daniel Wolff verteidigte Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch jedoch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Richterin Sonja Nachbaur ging im Zweifel von den Angaben des Angeklagten und einer Zeugin aus. Sie sagten, der Angeklagte habe kein Messer in der Hand gehabt und den 22-Jährigen nicht bedroht.
Stark alkoholisiert
Der 22-Jährige gab vor Gericht zu Protokoll, der Angeklagte habe etwas in der Hand gehabt. Er könne aber nicht sagen, ob es sich dabei um ein Messer gehandelt habe. Schließlich sei er damals stark alkoholisiert gewesen.
Alarmierte Cobra-Polizisten hatten nach seiner Anzeige die Wohnung gestürmt. Sie fanden dort nach Angaben der Polizei mehrere Messer, eine Machete und sogar eine Granate. In einem Medienbericht wurde der beschuldigte Wohnungsmieter daraufhin als gefährlicher Waffennarr bezeichnet.
Verteidiger Wolff geht aber davon aus, dass die Bezirkshauptmannschaft Bregenz das vorläufig verhängte Waffenverbot nach dem strafrechtlichen Freispruch nun wieder aufheben wird. Zumal die Granate entschärft sei. Und es sich bei der Machete lediglich um eine sogenannte Grill-Machete handle. Die angebliche Machete sei lediglich ein Bratenwender, der auch als Bieröffner verwendet werden könne, sagt der Bregenzer Rechtsanwalt. Die Machete zum Fleischwenden könne bei einem Online-Versandhändler um 25 Euro gekauft werden.
Seff Dünser / NEUE
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