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Ferienwohnungen: FP-Egger ortet massive Missstände

Egger ortet Missstände.
Egger ortet Missstände. ©VOL.AT/Steurer
Lech - Ländle-FPÖ-Obmann Dieter Egger erhebt schwere Vorwürfe gegen die Gemeinde Lech - aber auch gegen die Vorarlberger Landesregierung. Grund: Trotz Beschränkung würden in Lech Ferienwohnungswidmungen erteilt. Die EU sei bereits auf den Plan gerufen.
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Das Interesse an Immobilien in Lech oder Zürs durch gut betuchte Zeitgenossen ist ungebrochen groß. Das Erwerben oder Mieten von Wohnungen und Häusern für die Nutzung als Zweitwohnsitz bleibt also eine gefragte Sache.

“Zum Schutz der Bevölkerung”

Genau diesem Trend hofft die Gemeinde einen Riegel vorschieben zu können. “Die Zahl der jetzigen Zweitwohnsitze ist hoch genug. Wir wollen keine schleichende Ausweitung dieser Zahl”, betont Ludwig Muxel als Gemeindeoberhaupt von Lech immer wieder. Und die vorhandenen Zweitwohnsitze sollen im Hinblick auf ihre Nutzung mit Argusaugen verfolgt werden. Selbst “Kontrolleure” sollten dafür sorgen, dass diesbezüglich alles korrekt abläuft.

FP: Bürgermeister Muxel widerspricht sich

Dementsprechend habe die Gemeinde Lech immer wieder betont, dass in den letzten 10 Jahren keine Ferienwohnungswidmungen mehr erteilt worden seien. Doch die Freiheitlichen sehen hier massive Widersprüche: Von Bürgermeister Muxel sei zuletzt davon die Rede gewesen, dass massive Kritik in Lech laut geworden sei. Grund laut FPÖ: “Der vorigen Behauptung widersprechend und intransparent würden trotzdem Ferienwohnungsbewilligungen vom Gemeindevorstand erteilt.” Diesbezüglich habe es sogar geheißen, dass dadurch erzwungen werde, dass das Raumplanungsgesetz geändert werden muss und dabei zwingend die Zuständigkeit der Gemeindevertretung für solche Beschlüsse hergestellt werden müsse, um dies in Hinkunft zu verhindern.

“Katastrophal”

Außerdem gebe es Hinweise darauf, dass Prominente Ferienwohnungswidmungen erhalten würden. Das wäre aus Sicht der Freiheitlichen “Katastrophal”. Die Landesblauen führen aus: Nach EU-Recht würde die Gewährung von Ferienwohnungsbewilligungen für einzelne “Günstlinge”, die massive Gefahr mit sich bringen würde, dass jedermann Anspruch auf Ferienwohnungen bekommt. Dies, weil eine unterschiedliche Behandlung (=Diskriminierung nach EU-Recht) verboten ist. Durch eine solche Vorgangsweise würden also wichtige Raumplanungsziele gefährdet.” Zudem würde seit eineinhalb Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission in der Sache gegen Österreich laufen – weil diese Begünstigungen vermute. Die FPÖ hat in diesem Zusammenhang jedenfalls eine Anfrage gestellt.

(Red.)

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