Die Befürworter des Feldkircher Stadttunnels dürfen sich über einen positiven Bescheid freuen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat einem Bericht der "Vorarlberger Nachrichten" zufolge die Beschwerde der Tunnelgegner zurückgewiesen. "Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt", schreibt der VfGH kurz und knackig. Damit steht dem Bau rein verfassungsrechtlich nichts mehr im Weg. "Das ist aus unserer Sicht natürlich erfreulich", wird Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser von den VN in einer ersten Stellungnahme zitiert.
Da die Tunnelgegner rund um die Bürgerinitiative „Statttunnel“ jedoch nicht nur vor den Verfassungs-, sondern auch den Verwaltungsgerichtshof zogen, muss noch eine letzte Hürde vor Baubeginn genommen werden. Weist auch der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Tunnelgegner zurück, kann mit dem Bau des Feldkircher Stadttunnels unverzüglich begonnen werden.
Die vor Gericht eingebrachten Beschwerden der Gegner zielen beide auf fehlende Transparenz in den Verfahren ab und wollen eine Aufschiebung erwirken.
Richter sehen keine Verfahrensfehler
Die Verfassungsrichter hatten schon im August den Antrag auf Aufschiebung abgewiesen, nun wurde auch der zweite Teil der Beschwerde im Sinne der Tunnelbefürworter entschieden. Laut den Richtern sei in diesem Fall keine falsche Anwendung des Gesetzes zu erwarten. Mit anderen Worten: Der Verfassungsgerichtshof glaubt nicht, dass im Verfahren Verfassungsrecht verletzt wurde.
Schon zuvor ließen die Richter des Bundesverwaltungsgericht die Einsprüche gegen den erstinstanzlichen Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) weitgehend abblitzen.
Zweck des Feldkircher Stadttunnels
Der geplante Stadttunnel Feldkirch besteht aus vier Tunnelarmen und einem unterirdischen Kreisverkehr, der die vier Äste verbindet. Die Gesamtlänge beträgt knapp vier Kilometer.
Zweck des Tunnels ist eine nachhaltige Verkehrslösung für die Stadt, im Wesentlichen die Entlastung der "Bärenkreuzung", an der täglich 40.000 bis 50.000 Kraftfahrzeuge gezählt werden. Die Verkehrsplaner erwarten sich eine Reduktion dieser Zahl um 25 Prozent, beim Schwerverkehr soll die Entlastung noch größer sein.
Die nächsten Bauarbeiten könnten im Oktober 2019 beginnen. Die erste Bauphase des Haupttunnels ist ab 2022 geplant.
(Red.)
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