Die ehemalige Grünen-Abgeordnete Sigi Maurer wird von einem Wiener Lokalbetreiber auf 60.000 Euro verklagt. Sie erhielt zutiefst beleidigende Nachrichten von seinem Facebook-Account und veröffentlichte diese mit der Identität des Mannes.
Dieser behauptet, nicht der Verfasser der Nachricht zu sein und zieht jetzt wegen übler Nachrede und Kreditschädigung gegen Maurer vor Gericht. Die Crux an der Geschichte: Der Versand solcher Nachrichten ist nicht strafbar, eine Ehrbeleidigung findet nur statt, wenn sie öffentlich ist, also von mindestens zwei weiteren Personen wahrgenommen wird. Das ist bei einer privaten Nachricht nicht der Fall.
Adaptierung des Gesetzes
Die Veröffentlichung der Identität des Mannes hingegen ist verboten. Außer es gibt einen sachlichen Grund, die Beleidigung zu teilen. Und genau darauf setzt die ehemalige Abgeordnete. Sie hofft, dass das Beispiel zu einer Adaptierung des Gesetzes führt.
Welle der Soldarität
Auf Twitter hat der Falle eine Welle der Solidarität mit Sigi Maurer hervorgerufen.
Ein kleiner Arbeitskreis fachkundiger Jurist*innen, könnte die rechtliche Lücke, die diese aberwitzige Täter-Opfer-Umkehr Anzeige gegen @sigi_maurer möglich macht, innerhalb weniger Monate klären. Es fehlt halt der politische Wille. Derweil bleiben Frauen* bewusste Zielscheibe. https://t.co/KMBpvAQU28
— Schifteh Hashemi (@schifteh) 28. Juni 2018
Sehr gute Idee von @PhilippSchmidt. Ein Crowdfunding für Sigi Maurer, das im best case an SaferInternet geht. https://t.co/ABylUmAJMF
— Iwona Laub (@iwonalaub) 29. Juni 2018
1. Gründung eines Fonds für Kosten solcher Klagen
2. Viel Geld sammeln
3. ALLE mit Namen veröffentlichen die sowas schreiben
4. Klagen aus dem Fond bezahlen#Sexismus #Rassismus #Solidarity— Sigi Konrad (@sigikon) 28. Juni 2018
Gäbe es eine Möglichkeit, solche Nachrichten juristisch abzuwehren, müsste ER beweisen, dass er es nicht war. So steht Sigi Maurer jetzt da und muss beweisen, dass er es war. Wie soll das bitte gehen? Ich frage mich ernsthaft, ob man sowas beweisen kann.
— Iwona Laub (@iwonalaub) 28. Juni 2018
Geile Verteidigungsstrategie wäre gewesen: Sigi Maurer behauptet, dass gar nicht sie den Screenshot veröffentlicht hat, sondern jemand, der Zugang zu ihrem Handy gehabt haben muss
— Iwona Laub (@iwonalaub) 28. Juni 2018
(red)
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