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Fall Sigi Maurer: Das ist die Rechtslage

Das ist die rechtslage im Fall Sigi Maurer.
Das ist die rechtslage im Fall Sigi Maurer. ©glomex/puls4
Eine Ex-Abgeordnete veröffentlicht eine an sie gerichtete sexistische Nachricht und wird dafür verklagt. Das ist die Rechtslage.
Sigi Maurer auf 60.000 Euro verklagt

Die ehemalige Grünen-Abgeordnete Sigi Maurer wird von einem Wiener Lokalbetreiber auf 60.000 Euro verklagt. Sie erhielt zutiefst beleidigende Nachrichten von seinem Facebook-Account und veröffentlichte diese mit der Identität des Mannes.

Dieser behauptet, nicht der Verfasser der Nachricht zu sein und zieht jetzt wegen übler Nachrede und Kreditschädigung gegen Maurer vor Gericht. Die Crux an der Geschichte: Der Versand solcher Nachrichten ist nicht strafbar, eine Ehrbeleidigung findet nur statt, wenn sie öffentlich ist, also von mindestens zwei weiteren Personen wahrgenommen wird. Das ist bei einer privaten Nachricht nicht der Fall.

Adaptierung des Gesetzes

Die Veröffentlichung der Identität des Mannes hingegen ist verboten. Außer es gibt einen sachlichen Grund, die Beleidigung zu teilen. Und genau darauf setzt die ehemalige Abgeordnete. Sie hofft, dass das Beispiel zu einer Adaptierung des Gesetzes führt.

Welle der Soldarität

Auf Twitter hat der Falle eine Welle der Solidarität mit Sigi Maurer hervorgerufen.

(red)

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