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"Fall Kalinka": Stiefvater scheitert vor Gerichtshof für Menschenrechte

Der Arzt wurde in Frankreich zu 15 Jahren wegen des Todes von Kalinka verurteilt.
Der Arzt wurde in Frankreich zu 15 Jahren wegen des Todes von Kalinka verurteilt. ©EPA
Der Lindauer Arzt scheiterte vor dem Gerichtshof für Menschenrechte und bleibt in französischer Haft.
Im Namen meiner Tochter - Der Fall Kalinka
Kalinkas Stiefvater in Frankreich verurteilt
Eklat bei Kalinka-Prozess in Frankreich

Der Arzt aus Lindau scheiterte heute (Donnerstag) mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wie die “Schwäbische Zeitung” berichtet. Das Gericht habe seine Klage als unzulässig zurückgewiesen.

Der 82-jährige verbüßt in Frankreich derzeit eine 15-jährige Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Stieftochter Kalinka wurde 1982 tot in seinem Haus in Lindau aufgefunden. Pariser Richter glaubten 2011, dass er sie vergewaltigen wolte und ihr deswegen Beruhigunngsmittel verabreichte, an denen Kalinka starb.

Vater ließ Krombach entführen

25 Jahre nach dem Tod Kalinkas, ließ ihr leiblicher Vater, André Bamberski, Krombach entführen, um ihn vor das französische Gericht zu bringen. Die deutsche Justiz hatte die Ermittlungen gegen den Stiefvater damals eingestellt.

Durch das Verfahren in Frankreich habe der Arzt seine Menschenrechte verletzt gesehen, nicht wegen derselben Sache zweimal vor Gericht zu stehen, wie die “Schwäbische Zeitung” berichtet. Das Gericht lehnte diese Klage jedoch ab.

Bei der Entführung zog sich der Arzt außerdem Verletzungen zu. Deshalb betreibt er in Frankreich zudem ein Verfahren wegen vorzeitiger Entlassung aus gesundheitlichen Gründen. Die Entscheidung in diesem Fall stünde noch aus.

(Red.)

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