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Fall Emil: Klage gegen die Republik wird eingestellt

©VN/ Bernd Hofmeister
Der kleine Vorarlberger Emil, seine Eltern und sein Anwalt Paul Sutterlüty werden ihre Klage gegen die Republik Österreich nicht weiter verfolgen.
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Emil hatte 2008 noch als Ungeborener die Republik wegen Verletzung seiner Ehre und Würde geklagt. Weil nun auf politischer Ebene, etwa auch im Parlament, Bewegung in die Sache gekommen sei, stellt die Initiative ihre Bemühungen auf dem Gerichtsweg ein. Anwalt Sutterlüty bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht von ORF Radio Vorarlberg.

Emil hätte wegen seiner Behinderung, einem “offenen Rücken”, bis zu seiner Geburt am 4. August 2008 straffrei abgetrieben werden können. Zudem könnten seine Eltern Schadenersatzansprüche für den Gesamtaufwand ableiten, wenn in der Pränatal-Diagnose ein Fehler unterlaufen wäre. Emils Eltern sahen darin eine Diskriminierung ihres Sohnes. Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das Eltern wegen einer fehlerhaften Pränatal-Diagnose Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach.

Dort ansetzend klagte 2008 der noch ungeborene Emil die Republik Österreich wegen Verletzung seiner Ehre und Würde. Durch die derzeitige Rechtsprechung bestehe die Gefahr, dass der Umgang mit ungeborenen Behinderten mangels klarer Gesetzesgrundlage durch die Anwendung des Schadenersatzrechtes bestimmt werde, so die Befürchtung. Mit der Klage sollte eine Änderung der Rechtslage bewirkt werden, sie wurde initiiert von Emils Eltern, ihrem Anwalt und Primar Peter Schwärzler, Leiter der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe am LKH Feldkirch. Ursprünglich wollte die Initiative bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

Emils Klage wurde im Frühjahr 2009 in erster Instanz aus formalen Gründen abgewiesen. Nun wies auch das Oberlandesgericht Wien die Klage in zweiter Instanz erwartungsgemäß ab. Man habe daraufhin den Gang zum OGH überlegt, sich dann aber dagegen entschieden, auch um “Bestrebungen auf politischer Ebene nicht zu gefährden”, so Sutterlüty. “Uns war ja von vornherein klar, dass unser Ziel auf dem Gerichtsweg nicht zu erreichen ist”, erklärte der Anwalt. Man habe vielmehr einen Anstoß in der Politik bewirken wollen, was auch geglückt sei.

Die ÖVP-Nationalratsabgeordnete Anna Franz brachte im Februar 2009 eine Petition zum Thema “Behindertes Kind – ein Schadensfall?” ein, die im entsprechenden Ausschuss zur Kenntnis genommen wurde. Im Dezember 2009 fand ein Expertendialog statt, an dem neben Ärzten und Vertretern von Behindertenorganisationen auch die Präsidentin des OGH teilnahm. Dabei wurde festgehalten, dass eine Änderung im Schadenersatzrecht nötig sei. Auch im Justizministerium werde das Thema diskutiert. Laut Sutterlüty steht man weiters in Kontakt mit ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf, der sich beim Koalitionspartner für eine gesetzliche Umsetzung stark machen wolle.

In Vorarlberg wurde kürzlich – auch in Reaktion auf das OGH-Urteil – ein neues Beratungsmodell für Schwangere installiert, das bald als nationaler Standard in Österreich gelten könnte. Sobald in der Pränataldiagnose der Verdacht auf eine Behinderung des Ungeborenen besteht, werden die Eltern von Ärzten und Psychologen gemeinsam informiert, beraten und begleitet. Ziel sei die Stärkung der Selbstbestimmung der Frauen und Paare, damit eine solche Diagnose nicht automatisch das Todesurteil für das Ungeborene bedeute, so Gesundheits-Landesrat Markus Wallner (V). Durch die einheitlichen Standards werden zudem die Mediziner fachlich unterstützt und rechtlich entlastet.

Das neue Beratungsmodell sei auch bei der Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Perinatologie und Geburtshilfe vorgestellt und positiv aufgenommen worden, erklärte Primar Schwärzler. “Es gibt bereits eine eindeutige Meinungsbildung im Vorstand, das Vorarlberger Modell in Form einer Leitlinie als nationalen Standard in ganz Österreich umzusetzen”, so der Arzt.

Emil wird im August seinen zweiten Geburtstag feiern. Emil gehe es sehr gut, er habe alle Operationen bestens überstanden und werde ein normales Leben führen können, so Schwärzler gegenüber dem Rundfunk.

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