Die Geburt des behinderten Buben, dessen Kurator bereits vor der Geburt von Emil eine Klage gegen die Republik Österreich wegen Verletzung seiner Ehre und Würde eingebracht hatte, sei ohne Komplikationen verlaufen, hieß es.
Die Entbindung wurde per Kaiserschnitt vorgenommen. Emils Geburtsgewicht betrug 3180 Gramm, Mutter und Sohn seien den Umständen entsprechend wohlauf, hieß es in der Mitteilung. In den kommenden Tagen werden sich die Fachärzte auf die medizinischen Eingriffe konzentrieren, die die Fehlbildung von Emils Wirbelsäule – er kam mit einem “offenen Rücken” zur Welt – bestmöglich korrigieren sollen.
Die Eltern Sabine und Andreas Karg haben aus Rücksicht auf Emils Heilungsprozess gebeten, die Privatsphäre der Familie in den kommenden Wochen zu respektieren. Man werde daher zunächst keine Interviews geben, so die Eltern. Anlässlich der Entlassung von Mutter und Kind sei jedoch eine umfassende Medieninformation geplant, hieß es.
Emil hätte wegen seiner schwerwiegenden Behinderung bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden können, zudem könnten seine Eltern Schadenersatzansprüche für den Gesamtaufwand ableiten, wenn in der Pränatal-Diagnose ein Fehler unterlaufen wäre. Emils Eltern sahen in diesem Umstand eine Diskriminierung ihres Sohnes. Die Klage gegen die Republik wurde am vergangenen Freitag eingebracht. Hintergrund ist das umstrittene Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das Eltern wegen eines Fehlers in der Pränatal-Diagnose Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach. “Unser Kind hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden”, betonen Emils Eltern. Geht es nach ihnen, soll das Gericht feststellen, dass Emil durch die bestehende Gesetzeslage in seinem Recht auf Ehre und Würde verletzt wird.
Quelle: Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H.
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