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Klage von Emil gegen die Republik abgewiesen

©VN/ Bernd Hofmeister
Lochau - Das Landesgericht Wien hat als Erstgericht die Klage von Emil Karg aus Lochau gegen die Republik Österreich abgewiesen. Im Sommer 2008 hatte der Fall österreichweit für Aufsehen gesorgt. Ungeborener Emil erhebt Klage gegen die Republik

Der damals noch ungeborene Emil klagte auf sein Recht auf Ehre und Achtung der Menschenwürde, da Kinder mit seiner Behinderung vom Obersten Gerichtshof (OGH) de facto schon als Schaden gewertet wurden.

„Die Klage wurde wie befürchtet mit rein formalen Argumenten abgelehnt”, analysiert der Kurator und Rechtsanwalt von Emil, Paul Sutterlüty aus Dornbirn, das Urteil. Nicht auseinandergesetzt habe sich das Landesgericht Wien mit der eigentlichen Thematik, dass durch die gültige Rechtsprechung zum sogenannten „wrongful birth” in das Recht auf Menschenwürde Behinderter eingegriffen werde und es dadurch zu einer Diskriminierung behinderter Personen komme. Die Berufung gegen das Urteil befindet sich bereits in Ausarbeitung. Darüber hinaus wird auch erwogen, nach Erschöpfung aller Instanzen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

Menschenwürde ist absolutes Recht

Das Erstgericht argumentiert, dass sich ein allfälliger Anspruch nur auf das Amtshaftungsgesetz stützen könne und dieses eben nur Geldersatz vorsehe – ein Anspruch auf Feststellung eines Verstoßes gegen die Menschenwürde sei somit ausgeschlossen. „Eine derartige Rechtsprechung führt letzten Endes zur Konsequenz, dass sich ein Individuum bei Verstößen von Gerichten gegen absolute Rechte wie Ehre, Menschenwürde sowie Nichtdiskriminierung nicht effektiv zur Wehr setzen kann”, resümiert Sutterlüty.

Darüber hinaus argumentiert das Landesgericht Wien, dass die umstrittene Entscheidung des OGH im Dezember 2007 zum „wrongful birth” nur die am Verfahren direkt beteiligten Personen betreffe, Emil aber nicht dazu gezählt habe. Laut Emils Kurator wiederum wird mit dieser Erklärung ignoriert, dass das Recht auf Menschenwürde ein absolutes Recht ist, welches gegenüber jedermann durchsetzbar ist.

Verantwortung liegt bei den Medien

Schließlich führt das Erstgericht aus, dass die rechtliche Beurteilung des Themenkreises „wrongfull birth” eine hochkomplexe schadenersatzrechtliche Abhandlung sei. Der OGH habe allerdings bereits darauf hingewiesen, dass die Geburt und Existenz des Kindes nicht als Schaden betrachtet werden könne. Wenn dies medial – aufgrund der Komplexität des Themas – nicht in dieser Form vermittelt worden sei, so falle dies in den Verantwortungsbereich der Medien, so das Landesgericht Wien in seinem Urteil.

Dieser Beurteilung widerspricht Sutterlüty vehement: „Allein der Umstand, dass sich aus der Geburt und damit der Existenz eines Kindes ein Schadenersatzanspruch auf den gesamten Unterhalt ableiten lässt, macht die Wertung des Kindes als Schaden unumgänglich.”

Klage soll Umgang mit Behinderten verbessern

Die Absicht hinter der Klage verfolgt keine finanziellen Ziele, sondern soll eine Änderung der geltenden Rechtslage bewirken. Denn durch die derzeit widersprüchliche Rechtsprechung besteht die Gefahr, dass der Umgang unserer Gesellschaft mit ungeborenen Menschen mit Behinderung mangels klarer gesetzlicher Grundlage zunehmend durch die Anwendung des Schadenersatzrechtes bestimmt wird. „Die Geburt und damit die Existenz eines Menschen mit einer Behinderung darf aber nie und nimmer die Grundlage für einen Schaden im Sinne des Schadenersatzrechts darstellen”, halten die Initiatoren der Klage, Primar Peter Schwärzler, Anwalt Paul Sutterlüty und die Eltern von Emil, fest.

Regierungsvereinbarung beinhaltet Forderung der Emil-Initiative

Abseits der Gerichtshöfe kann sich die Initiative über einen bedeutenden Meilenstein freuen. „Nach einer Petition des Vorarlberger Landtages im vergangenen Jahr ist unser Anliegen in die Regierungsvereinbarung zwischen SPÖ und ÖVP aufgenommen worden”, sagt Schwärzler. Dabei wurde die österreichische Bundesregierung aufgefordert, für eine rechtliche Klarstellung einzutreten, wonach der Unterhaltsaufwand für ein unerwünschtes Kind – egal ob mit oder ohne Behinderung – grundsätzlich nicht schadenersatzfähig ist, sondern nur insoweit, als ein außerordentlicher Mehraufwand entsteht. Es gilt nun zu hoffen, dass diese Thematik auch tatsächlich auf parlamentarischer Ebene in Wien behandelt wird, so Schwärzler weiter. Damit soll die Rolle von ungeborenen Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft gestärkt und die Ehre und Würde dieser Menschen geschützt werden.

Emils Entwicklung wunschgemäß

Ungeachtet der gerichtlichen und politischen Diskussionen entwickelt sich der mittlerweile acht Monate alte Emil wunschgemäß. „Unser kleiner Mann ist den Umständen entsprechend gesund und bringt bereits 8,5 Kilo auf die Waage”, freuen sich Sabine und Andreas Karg über ihren Nachwuchs.

 

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