Die von Soner Ö. dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) als unbegründet abgewiesen. Das geht aus einer "vorläufigen Verständigung" an das Landesgericht Feldkirch hervor, die der APA vorliegt.
Frage nach Strafmaß offen
Soner Ö. war vom Landesgericht Feldkirch in erster Instanz wegen Mordes am Dornbirner Sozialamtsleiter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ob es bei der Höchststrafe bleibt, liegt nun beim Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck, dem der OGH die Akten zur Entscheidung über die Strafberufung zuwies.
Weshalb eine "vorläufige Verständigung" ergangen ist anstatt die Hauptsachenentscheidung zuzustellen, ist für die Verteidigung von Soner Ö. "nicht ersichtlich, ebenso wenig, wer die vorläufige Verständigung veranlasst hat", so der Bregenzer Anwalt Wilfried Ludwig Weh gegenüber der APA. Sie zeige den "dringenden Reformbedarf im Geschworenenverfahren", bekräftigte Weh am Montag seine bereits nach dem Prozess in Feldkirch geäußerte Kritik. Er kündigte an, dass der noch nicht begründete Beschluss des OGH "von uns auf mögliche innerstaatliche oder internationale Rechtsmittelmöglichkeiten besonders gründlich geprüft" werde.
Sondersendung nach dem Urteil
(APA)
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