Erste bekannte H5N5-Infektion beim Menschen endet tödlich
Ein Mann aus dem US-Bundesstaat Washington, der als erster Mensch weltweit nachweislich mit dem Vogelgrippevirus H5N5 infiziert war, ist verstorben. Das gab das Gesundheitsministerium des Bundesstaates mit Sitz in Olympia bekannt. Es handelt sich um einen älteren Geflügelhalter aus der Region Grays Harbor, der laut Behörden an Vorerkrankungen litt. „Das Risiko für die Allgemeinbevölkerung bleibt weiterhin gering“, betonte das Ministerium.
Die Infektion des Mannes war Mitte November bekannt geworden. Laut bisherigen Erkenntnissen ist er Anfang des Monats mit grippeähnlichen Symptomen ins Krankenhaus eingeliefert worden. In seinem Garten hielt er Geflügel, das mutmaßlich Kontakt zu Wildvögeln hatte – eine mögliche Infektionsquelle. Weitere Fälle in seinem Umfeld sind bislang nicht aufgetreten. Es gebe derzeit keinerlei Hinweise darauf, dass H5N5 von Mensch zu Mensch übertragbar sei, heißt es in der offiziellen Mitteilung.
Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das deutsche Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigte, dass es bis zu diesem Fall keine dokumentierten Infektionen beim Menschen mit dem H5N5-Subtyp gab. Eine Sprecherin des Instituts erklärte Mitte November: „Sollte es sich um den Stamm 2.3.4.4b handeln, stellt dies zunächst keine gravierende Änderung der Risikolage dar.“
H5N1 bleibt das Hauptproblem – Millionen Tiere betroffen
Der tragische Todesfall ereignet sich vor dem Hintergrund der bislang größten weltweit dokumentierten Vogelgrippewelle, die seit 2022 mehrere Kontinente betrifft. Im Zentrum dieser Ausbreitung steht jedoch ein anderer Subtyp: H5N1. Dieses Virus gilt als hochpathogen – es verursacht also besonders schwere Krankheitsverläufe bei Vögeln. Inzwischen wurde es aber auch bei mehreren Säugetierarten festgestellt.
In Deutschland wurden allein in den vergangenen Wochen rund 1,5 Millionen Nutztiere getötet, nachdem das Virus in Geflügelhaltungen nachgewiesen wurde. Auch in Österreich reagieren die Behörden: Seit dem 20. November 2025 gilt in Oberösterreich eine Stallpflicht für Geflügel, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Einordnung: Neue Variante, aber kein Grund zur Panik
Virologen betonen, dass es sich beim H5N5-Fall zwar um eine Premiere handelt, aber kein Grund zur Beunruhigung bestehe. Die fehlende Mensch-zu-Mensch-Übertragung sowie die individuellen Risikofaktoren des Verstorbenen sprechen eher für einen tragischen Einzelfall als für den Beginn einer neuen Gefährdungslage.
(VOL.AT)
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