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Energiemarkt: Wettbewerb kam seit 2022 zum Erliegen

Der Wettberwerb am Energiemarkt ist seit 2022 zum Erliegen gekommen.
Der Wettberwerb am Energiemarkt ist seit 2022 zum Erliegen gekommen. ©APA/HELMUT FOHRINGER/CanvaPro (Sujet)
Seit 2022 sei der Wettbewerb am österreichischen Energiemarkt quasi zum Erliegen gekommen. Die Marktkonzentration in den jeweiligen Stromnetzen sei extem hoch.
Teuerung bei Energie treibt Erzeugerpreise in die Höhe

Zu dem Schluss kommen die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die Regulierungsbehörde E-Control. Zum Jahresende hin habe es kaum mehr Möglichkeiten zum rentablen Anbieterwechsel gegeben. Viele Menschen, die gezwungen waren, den Anbieter zu wechseln, sahen sich enorm hohen Preisen gegenüber.

Wettbewerb am Energiemarkt in Österreich kam seit 2022 zum Erliegen

Die meisten österreichweiten Anbieter hätten sich bis im Oktober 2022 in ihre regionalen Märkte zurückgezogen, erklärte E-Control-Chef Wolfgang Urbantschitsch bei einem Pressegespräch am Dienstag. Sein Pendant bei der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch, sagte, im gleichen Monat habe es im Tarifkalkulator der E-Control nur mehr 20 Produkte im Angebot gegeben. Darunter auch einige mit "Mondpreisen", so Urbantschitsch.

Entwicklung am Energiemarkt spiegle sich in Wechselraten wieder

Die Entwicklung spiegelte sich auch bei den Wechselraten wieder - diese lag 2022 bei 2,2 Prozent für Strom und 4 Prozent beim Gas. Auch im ersten Quartal heuer zeichne sich kein "Turn-around" ab, so die BWB-Chefin. Jene, die den Anbieter gewechselt haben, hätten dies zudem oft unfreiwillig getan - weil ihr vorheriger Anbieter sie kündigte oder sich gar ganz aus dem Markt zurückzog, oder weil sie z.B. aus privaten Gründen umziehen mussten.

Taskofrce von E-Control und BWB sah sich Energiepreise genauer an

Die im Jänner eingesetzte gemeinsame Taskforce von E-Control und BWB hat sich die Preise auf dem Energiemarkt in den vergangenen Monaten angesehen und mit fiktiven Beschaffungskosten der Anbieter verglichen. Da man keinen Einblick in die realen Kostenstrukturen der Unternehmen habe, seinen mehrere fiktive Modelle erstellt worden, die sich darin unterscheiden, wie weit im Voraus Unternehmen sich mit Strom und Gas an den Großhandelsmärkten eindecken.

Energie: Ungleiche Behandlung von Bestands- und Neukunden

Bei dieser Analyse habe sich die ungleiche Behandlung von Bestands- und Neukunden sehr deutlich gezeigt: Bei Bestandskunden bewegten sich die Preise weitgehend mit den Kosten mit. Beim Strom lagen sie in den meisten Fällen sogar unter den Beschaffungskosten. Anders bei den Strom-Neukunden: Hier hätten viele Unternehmen die gesunkenen Kosten nicht weitergegeben. Für Urbantschitsch stelle sich hier die Frage, ob die günstigen Preise der Bestandskunden über die Neukundenpreise quersubventioniert wurden. Die Thematik betreffe zudem nicht nur kleine Alternativanbieter, sondern auch die großen Landesenergieversorger.

Wie sich der Stromkostenzuschuss ausgewirkt hatte

Angeschaut hat man sich auch, wie sich der Stromkostenzuschuss ausgewirkt habe. In zeitlicher Nähe zur Bekanntgabe der Beihilfen hätten einzelne Anbieter ihre Preise angepasst, erklärte Harsdorf-Borsch. Auch nachdem die Großhandelspreise gesunken sind, könne man beobachten, dass beim Strom die Endkundenpreise weniger schnell reagierten als beim Gas, wo es keinen Zuschuss gibt.

Schwierigkeiten bei Preisanpassungsklauseln

Schwierigkeiten sehen E-Control und BWB zudem bei den Preisanpassungsklauseln. Diese würden oft vorsehen, dass der Gesamtpreis mit steigenden Beschaffungskosten angehoben werden kann. Bei gleichbleibenden Fixkosten seien dadurch die Margen der Unternehmen wesentlich gestiegen, so Urbantschitsch.

Untersuchung wegen starker Marktkonzentration im Energiebereich

Hintergrund der Untersuchung ist die starke Marktkonzentration im Energiebereich. Der Herfindahl-Hirschmann-Index, der diese misst, sei 2022 in so gut wie allen Bundesländern gestiegen. Mit Blick auf die letzten Jahre lassen sich hier grob zwei Gruppen identifizieren: Wien, Kärnten, Oberösterreich und die Steiermark mit einer etwas geringeren Marktkonzentration und die übrigen Bundesländer mit einer höheren Konzentration.

(APA/Red)

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