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E-Card wird teurer und wer jetzt zahlen muss – und wer nicht

Neuer Kostenhammer im Gesundheitssystem: Wer jetzt 25 Euro zahlt.
Neuer Kostenhammer im Gesundheitssystem: Wer jetzt 25 Euro zahlt. ©APA
Ab 15. November werden für viele Menschen in Österreich 25 Euro für die E-Card fällig. Doch nicht alle sind betroffen.

Die E-Card wird teurer. Statt wie bisher 13,80 Euro beträgt das sogenannte Serviceentgelt ab 15. November 2025 nun 25 Euro – das entspricht einer Steigerung von rund 80 Prozent. Die neue Gebühr gilt für das gesamte Jahr 2026.

Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2026 ist im November 2025 fällig. "Die Gebühr von 25 Euro wird vom Arbeitgeber oder der beitragsauszahlenden Stelle eingehoben", teilte die Arbeiterkammer (AK) mit.

In der Praxis bedeutet das: Wer in einem Dienstverhältnis steht, wird die neue E-Card-Gebühr in seiner Lohnverrechnung finden. Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zahlen über das AMS. Aber nicht alle müssen bezahlen.

Wer zahlt – und wer nicht

Die E-Card-Gebühr ist nicht für alle verpflichtend. Sozial besonders schutzbedürftige Personen sind davon ausgenommen. Dazu zählen:

  • Mitversicherte Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen und Kinder
  • Pensionist:innen
  • Präsenzdiener, Zivildiener und Asylwerber in der Grundversorgung
  • Menschen, die von der Rezeptgebühr befreit sind

Wichtig zu wissen: Wer eine Befreiung von der Rezeptgebühr beantragt hat, gilt automatisch auch als von der E-Card-Gebühr befreit – und umgekehrt.

Wozu die E-Card dient

Die E-Card ist weit mehr als nur ein Stück Plastik: Sie öffnet Versicherten in ganz Österreich den Zugang zu allen Vertragsärzt:innen und Spitälern. Auf der Rückseite befindet sich außerdem die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Damit erhalten Patient:innen auch im EU-Ausland medizinische Leistungen – unter bestimmten Bedingungen auch in Ländern wie Großbritannien, der Schweiz, Island, Liechtenstein oder Norwegen.

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Serbien oder Montenegro gilt die Karte ebenfalls. Dort ist jedoch vorab ein Behandlungsschein bei der lokalen Sozialversicherung zu besorgen. Für die Türkei braucht es einen eigenen Auslandsbetreuungsschein, den man etwa bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beantragen muss.

(Red.)

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