Disziplinarstrafe: Polizist stahl im Dienst Getränke

Von Seff Dünser (NEUE)
Das im Internet veröffentlichte Überwachungsvideo sorgte vor drei Jahren für Empörung. Zu sehen waren Beamte, die sich im April 2016 während einer Glücksspielkontrolle in einem Lustenauer Wettlokal ungeniert an fremdem Eigentum vergriffen. Ein Revierinspektor der Bundespolizei aß ohne Bezahlung einen Apfel und zapfte Bier, ohne es zu konsumieren.
Polizeiaktion wurde gefilmt
Der Beamte trat zwei Jahre später aus der Polizei aus. Damit blieb ihm eine Disziplinarstrafe erspart.
Strafe nicht rechtskräftig
Ein Kontrollinspektor der Bundespolizei nahm sich in dem Wettlokal drei Fruchtsäfte aus dem Kühlschrank und einer Getränkekiste und konsumierte die nicht bezahlten Getränke im Wettlokal. Dafür wurde über den damaligen stellvertretenden Kommandanten einer Polizeiinspektion im Disziplinarverfahren eine Geldstrafe von 6000 Euro verhängt. Die Entscheidung der Disziplinarkommission des Innenministeriums ist nicht rechtskräftig und kann am Bundesverwaltungsgericht bekämpft werden. Das gegen die beiden Bundespolizisten geführte Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch 2017 wegen der Geringfügigkeit der Diebesbeute eingestellt.
Schwerwiegendes Vergehen
Im Disziplinarverfahren bekannte sich der beschuldigte Kontrollinspektor reumütig schuldig. Er sehe ein, dass er seine Dienstpflichten verletzt habe. Er sei zur Tatzeit durch Schwindel, Dehydrierung und Bluthochdruck in einem gesundheitlich beeinträchtigen Zustand gewesen. Deshalb habe er sich nichts dabei gedacht, die nicht bezahlten Getränke zu konsumieren. Er habe inzwischen dem Inhaber des Wettlokals den Schaden bezahlt. Für die Disziplinarkommission liegt ein schwerwiegendes Dienstvergehen vor: Denn Gesetzeshüter dürften nicht selbst Gesetze verletzen. Der Beamte habe den Eindruck erweckt, er scheine zu glauben, dass er sich Polizist alles erlauben könne. „In der Öffentlichkeit kann dadurch ein Bild entstehen, dass Polizeibeamte einem längst überwunden geglaubten Obrigkeitsdenken verhaftet seien, in welchem der ,Untertan‘ alles zu tolerieren habe“, heißt es in der Entscheidung.
Ursprünglich 100 Euro
Die Disziplinarkommission des Innenministeriums hatte sich mit dem Vorfall zu befassen, nachdem die ministerielle Disziplinaranwaltschaft Einspruch gegen die Disziplinarverfügung der Dienstbehörde erhoben gehabt hat. Deshalb kam der Beamte nicht mit der von der Landespolizeidirektion Vorarlberg gewährten Disziplinarstrafe von lediglich 100 Euro davon.
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