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Dieses Video könnte für "Klima-Shakira" jetzt zum Problem werden

Die Klimaaktivistin ist derzeit mit einer möglichen Abschiebung konfrontiert
Die Klimaaktivistin ist derzeit mit einer möglichen Abschiebung konfrontiert ©APA, Reddit
Bei einer Protestaktion rutschte die Klimaaktivistin Anja Windl auf der eigenen Öl-Spur aus. Dieser Protest soll nun Mitgrund für das drohende Aufenhaltsverbot sein.

Im Februar blockeriten Klimaaktivisten der "Letzten Generation" den Verkehr in Wien an drei Knotenpunkten. Die Aktionen fanden am Landstraßer Gürtel, auf der Schönbrunner Schloßstraße und am Verteilerkreis in Favoriten statt. Während dieser Aktionen rutschte die bekannte Aktivistin Anja Windl aus, als sie eine Flüssigkeit verschüttete.

Protest Video ging viral

Das Video vom Protest am Verteilerkreis wurde auch auf Social Media geteilt und zeigte Anja Windl, auch bekannt als "Klima-Shakira", wie sie auf ihrer selbst gelegten Ölspur ausrutschte und von der Polizei zusammen mit anderen Aktivisten von der Fahrbahn entfernt wurde.

Windl berichtet, dass nach einer Aktion in Klagenfurt wie üblich eine Identitätsfeststellung durchgeführt worden sei. "Meine Daten wurden dann auch an die Fremdenpolizei weitergeleitet." Auch die Protestaktion in Wien dürfte dabei eine Rolle gespielt haben.

Aufenhaltsstatus wird geprüft

Laut Windl wurde sie vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vorgeladen, um ihren Aufenthaltsstatus zu überprüfen. Das BFA argumentiert, dass sie eine Gefährdung darstelle, da sie angeblich Pflanzenöl auf die Straße gekippt hat. Windl beteuert jedoch, dass sie das Öl erst verschüttet hat, als die Sicherheitskräfte bereits anwesend waren und dass die Straße zu diesem Zeitpunkt bereits gesperrt war.

Heute Morgen wurde die deutsche Klimaaktivistin beim
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Leoben einvernommen. APA

Ihr Anwalt Marcus Hohenecker betont: "Das Vorgehen wirkt wie staatliche Repression gegen eine Aktivistin. Sie hat ihren Wohnsitz in Österreich und tut nichts anderes als ihr demokratisches Recht auf Protest und Versammlungsfreiheit auszuüben"

(VOL.AT/APA)

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