Dieses Skigebiet sagt Après-Ski-Exzessen den Kampf an
Der Gemeinderat beschloss ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum, das mit Beginn der Wintersaison am 1. Dezember 2025 in Kraft tritt und bis 19. April 2026 gilt.
Mit der Maßnahme will die Gemeinde die zunehmenden Exzesse auf den Straßen des beliebten Wintersportorts eindämmen. Das Verbot umfasst sowohl den Konsum alkoholischer Getränke als auch das Mitführen offener Flaschen, Dosen oder Becher mit Alkohol im öffentlichen Raum.
Partymeile
Betroffen ist insbesondere der Bereich zwischen der Giggijochbahn und der Gaislachkoglbahn, also jene Zone, die als Partymeile des Ortes gilt. Darüber hinaus schließt die Regelung die Plätze rund um die Freizeit Arena, das Sozialzentrum, das Waldele sowie den Platz beim Zentrumsshuttle ein.
Zur Durchsetzung des Alkoholverbots sind regelmäßige Kontrollen vorgesehen. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro geahndet werden. In gastronomischen Betrieben bleibt der Ausschank und Konsum von Alkohol weiterhin erlaubt.
Mit dem Schritt folgt Sölden dem Beispiel anderer alpiner Tourismusgemeinden, die in den vergangenen Jahren ähnliche Regelungen eingeführt haben, um ein geordnetes Miteinander zwischen Einheimischen und Gästen zu gewährleisten.
(VOL.AT)
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