Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland nicht erlaubt. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten sowie indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig.
Passive Sterbehilfe noch stärker befürwortet
In der YouGov-Umfrage befürworteten 75 Prozent die Legalität der passiven Sterbehilfe. Die Befragten im Alter von mindestens 55 Jahren sprachen sich mit 82 Prozent besonders stark dafür aus. Es ist auch erlaubt, ein Medikament zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt. 69 Prozent befürworteten in der Umfrage die Straffreiheit dieses sogenannten assistierten Suizids.
Zwei strittige Fälle
Die YouGov-Umfrage wurde im April durchgeführt. Diese Woche hat das Thema Sterbehilfe wieder größere Aufmerksamkeit bekommen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Mittwoch entschieden, dass Ärzte nicht verpflichtet sind, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Der BGH bestätigte damit zwei Freisprüche der Landgerichte in Berlin und Hamburg, die entschieden hatten, dass der Wille der Patienten zählt.
Zwei Mediziner hatten körperlich kranke Menschen nach der Einnahme tödlicher Medikamente bis zum Tod begleitet. Maßnahmen zur Rettung ergriffen sie nicht. Daraufhin wurden sie wegen Tötungsdelikten angeklagt. In beiden Fällen sei es der klare Wille der Patienten gewesen, ihr Leben zu beenden, so die Gerichte.
In Vorarlberg Sterbehilfe kein Thema
In Österreich sind sowohl die aktive Sterbehilfe als auch die Beihilfe zum Selbstmord verboten. In Vorarlberg kam es in den vergangen Jahren immer wieder zu Diskussionen über die Liberalisierung des Sterberechts. Die Volkspartei setzt in Vorarlberg aber auf Palliativmedizin und Hospizbegleitung statt Sterbehilfe. Deshalb sehe man keinen Bedarf für Aktive Sterbehilfe.
(DPA/Red.)
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