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Datenlöschung durch Schreddern ist für Kanzleramt legitim

Auch bei der Amtsübergabe von Kern und Kurz wurden Daten "geschreddert".
Auch bei der Amtsübergabe von Kern und Kurz wurden Daten "geschreddert". ©APA/Hans Klaus Techt
Die Datenlöschung, die unter Sebastian Kurz (ÖVP) und Christian Kern (SPÖ) erfolgt ist, ist für das Bundeskanzleramt legitim.
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Für das Bundeskanzleramt ist das Löschen von Daten, wie es etwa bei der Amtsübergabe der Regierungschefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Christian Kern (SPÖ) erfolgt ist, legitim. Die Vernichtung von Festplatten durch externe Unternehmen sei ein rechtskonformer Vorgang, heißt es in mehreren Anfragebeantwortungen von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein im Zuge der "Schredder-Affäre".

Sieben interne Speicher bei Regierungswechsel 2017 "geschreddert"

Bestätigt wurde im Kanzleramt auch, dass die fünf von einem ehemaligen Mitarbeiter von Ex-Kanzler Kurz zur Vernichtung gebrachten Festplatten in Druckern bzw. "Multifunktionsgeräten" eingebaut gewesen seien. Beim Regierungswechsel 2017 von Kern zu Kurz seien wiederum sieben interne Speicher aus derartigen Geräten "geschreddert" worden.

Auf den internen Speichern hätten sich lediglich temporäre Daten befunden, die nicht unter das Bundesarchivgesetz fallen, heißt es in den jeweiligen Anfragebeantwortungen. Daher könne ausgeschlossen werden, dass es sich um zu archivierende Daten gehandelt hat. Die Beurteilung, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, falle nicht in den Vollziehungsbereich der Bundeskanzlerin, heißt es in den Anfragebeantwortungen.

Geräte unter Kurz waren geleast

Laut Kanzleramt waren jene Geräte in den Büros von Sebastian Kurz und Gernot Blümel (beide ÖVP), deren Festplatten vernichtet wurden, geleast und befanden sich nicht in Bundeseigentum. Die internen Speicher wurden nach dem Ausbau in das Eigentum des Bundes überführt. Diese "redundanten Daten" seien nicht dem Staatsarchiv zu übermitteln gewesen, sondern mussten vernichtet werden.

Eine Löschung dieser internen Speicher ist laut Kanzleramt sowohl im Sinne der Datenminimierung als auch im Sinne der IT-Sicherheit geboten, schreibt das Bundeskanzleramt weiter. Datenträger wie Festplatten und USB-Sticks werden seit dem Frühling 2015 grundsätzlich einer Vernichtung im Wege des Bundeskanzleramtes zugeführt. Größere Einheiten werden aus Sicherheitsgründen außer Haus vernichtet, womit das Unternehmen Reisswolf Österreich GmbH beauftragt wird.

Wenig ungewöhnlich ist auch der Zeitpunkt der Vernichtung

Ebenso wenig ungewöhnlich ist für das Kanzleramt der Zeitpunkt der Vernichtung der Festplatten - nämlich bereits vor dem Misstrauensantrag im Nationalrat gegen das Kabinett Kurz. Amtsübergaben seien in der Regel zeitlich einschätzbar, sodass deren Abwicklung Wochen bzw. Monate im Voraus geplant werden müsse. Auch in diesem besonderen Fall hätte sich dies abgezeichnet, weswegen ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Kabinette Kurz und Blümel bestimmt worden sei.

Über den Inhalt der geschredderten Festplatten gab das Bundeskanzleramt keine Auskunft, ebenso wenig über die handelnden Personen. Dass der Mitarbeiter einen falschen Namen verwendet hatte und darüber hinaus die Rechnung an das Unternehmen Reisswolf nicht bezahlte, sei keine direkte Angelegenheit des Kanzleramtes, wurde auf die polizeilichen Ermittlungen verwiesen. Auch ein von Anfragestellern vermuteter Konnex zur "Ibiza-Affäre" konnte nicht bestätigt werden.

Das Bundeskanzleramt gab außerdem an, dass seit Anfang 2017 mehr als 350 Datenträger im Haus vernichtet wurden.

Für NEOS noch immer eine "dubiose Geheimaktion"

Auch wenn das Bundeskanzleramt die Datenlöschungen bei der Amtsübergabe der Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Christian Kern (SPÖ) für legitim befunden hat, sind für NEOS noch viele Fragen offen. Abgeordnete Stephanie Krisper sieht das "Schreddern" eines Kurz-Mitarbeiters weiterhin als "dubiose Geheimaktion", deren Hintergründe noch immer unklar seien.

"Schredder-Gate ist und bleibt eine vollkommen intransparente Aktion", meinte sie am Montag in einer schriftlichen Reaktion gegenüber der APA - und zählte auf, was aus ihrer Sicht immer noch fragwürdig ist: "Warum wurde an den üblichen Prozessen vorbei gearbeitet und die Druckerfestplatten nicht von der dafür zuständigen Abteilung des Bundeskanzleramtes geschreddert? Warum ging der Gruppenleiter von der üblichen Vorgehensweise ab und beauftragte ausgerechnet den Social-Media-Mitarbeiter mit der Zerstörung? Warum trat der Mitarbeiter privat auf? Warum hat der Mitarbeiter einen falschen Namen benutzt? Warum hat er nicht bezahlt? Was wusste Kurz und wie ist seine Rolle in der Causa?"

(APA/Red)

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