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Das Konzept der Steiermark im Fall von Amokläufen und bewaffneten Angriffen in Schulen

In der Steiermark gibt es ein eigenes Konzept für Fälle eines Amoklaufs oder eines bewaffneten Angriffs in einer Schule.
In der Steiermark gibt es ein eigenes Konzept für Fälle eines Amoklaufs oder eines bewaffneten Angriffs in einer Schule. ©Canva (Sujet)
Je nach Bundesland liegen für den Fall von Amokläufen und bewaffneten Angriffen in Schulen unterschiedliche Konzepte bereit. In der Steiermark gibt es eine eigene Checkliste, die in allen Schulen aufliegt. "Dort finden sich Informationen, wie man sich in so einem Fall zu verhalten hat", so Susanne Leiter, Sprecherin von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS).
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In erster Linie gilt dabei der Grundsatz "alle Handlungen, die das Leben oder die Gesundheit gefährden, zu vermeiden", wie es in der Checkliste der steirischen Bildungsdirektion, die der APA vorliegt, heißt. Nach Einschätzung der Situation für mögliche Opfer, der Drohung, der Art der Bedrohung und einer Klärung über Gefährdungen durch Waffen, Sprengstoff etc. muss in der Steiermark sofort die Schulleitung und in der Folge die Polizei verständigt werden.

Bei Amoklauf an Schule: Klassenzimmer nicht verlassen

"Zusätzlich hat jede Schule nochmal einen individuellen Krisenplan", sagte Leiter. Davon erfasst sein können unter anderem entsprechende Codewörter für die jeweiligen Lagen. Diese müssen in der Steiermark sofort an alle Beteiligten durchgegeben werden, beispielsweise per Lautsprecherdurchsage, wobei Panik vermieden werden solle, wie es in dem Papier aus der Steiermark heißt. Auch die intern festgelegten Evakuierungsorte sowie Angehörige des Krisenteams müssen in solchen Fällen kommuniziert werden.

Ebenfalls für alle Schulen in der Steiermark gilt die Anweisung, das Klassenzimmer nicht zu verlassen und es nach Möglichkeit abzusperren. "Tische umstellen, sich dahinter flachliegend verbarrikadieren, Fensterglasflächen meiden. Handys ausschalten, um Panik zu vermeiden. Warten auf das Eintreffen der Polizei", heißt es dazu unter anderem in der Checkliste.

Eine mögliche Entwarnung erfolgt immer erst nach Rücksprache mit der Polizei. Nach Benachrichtigung der Schulbehörde obliegt in solchen Fällen die weitere Kommunikation der Bildungsdirektion. Das betrifft auch besorgte Anrufe von Eltern, "die auf die Bildungsdirektion umgeleitet werden", heißt es.

(APA/Red.)

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