"Das darf nicht sein" – ÖAMTC schlägt Alarm wegen 2650 Fahrerfluchten im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurden in Österreich 2594 Unfälle mit Personenschaden registriert, bei denen sich 2650 Beteiligte unerlaubt von der Unfallstelle entfernten. Laut ÖAMTC-Unfallforschung, die sich auf Zahlen von Statistik Austria stützt, wurden bei diesen Vorfällen 2923 Menschen verletzt, sieben davon tödlich. Besonders erschütternd: Viele der Verletzten wurden einfach sich selbst überlassen.
Wien, Niederösterreich und OÖ an der Spitze
Ein Blick auf die Bundesländer zeigt deutliche Unterschiede. Wien verzeichnete 787 Fälle von Unfallflucht bei Unfällen mit Personenschaden – mehr als jedes andere Bundesland. Es folgen Niederösterreich (361) und Oberösterreich (360). Am anderen Ende der Skala liegt das Burgenland mit 42 Fällen.
Unfälle mit Fahrerflucht nach Bundesländern (2024)
- Wien: 787 Unfälle mit Fahrerflucht
- Niederösterreich: 361
- Oberösterreich: 360
- Steiermark: 347
- Tirol: 224
- Salzburg: 168
- Kärnten: 166
- Vorarlberg: 139
- Burgenland: 42
- Gesamt Österreich: 2.594 Unfälle mit Personenschaden und anschließender Fahrerflucht
Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung durch ÖAMTC-Unfallforschung
Sommermonate besonders unfallträchtig
Die meisten Fahrerfluchten mit Personenschaden wurden zwischen Juni und September registriert – also in jener Zeit, in der das Verkehrsaufkommen besonders hoch ist. In den Monaten November bis März hingegen ging die Zahl der Vorfälle deutlich zurück.
Wer flüchtet – und warum?
Laut ÖAMTC waren 59 Prozent der Unfallflüchtigen Pkw-Lenker:innen, gefolgt von Fahrradfahrer:innen (neun Prozent), E-Scooter-Fahrer:innen (sechs Prozent) und sogar Fußgänger:innen (vier Prozent). Der größte Anteil an Flüchtigen nach Alter entfiel auf die Gruppe der 15- bis 24-Jährigen (9,8 Prozent).
ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger erklärt die Beweggründe für die Flucht:
"Stress, Überforderung, Angst vor Konsequenzen oder fehlende Fahrerlaubnis – all das kann eine Rolle spielen. Aber: Wenn es Verletzte gibt, ist Hilfeleistung Pflicht. Auch für Mitfahrer:innen. Zumindest das Absetzen eines Notrufs ist jeder und jedem zumutbar."
Rechtliche Folgen: Bis zu drei Jahre Haft
Wer sich nach einem Unfall mit Personenschaden entfernt, riskiert nicht nur eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2180 Euro, sondern unter Umständen sogar eine gerichtliche Verfolgung. Wird jemand beim Im-Stich-Lassen von Verletzten überführt, drohen bis zu drei Jahre Haft, je nach Schwere der Verletzungen.
Auch bei reinen Sachschäden, wie etwa Park- oder Blechschäden, ist eine sofortige Meldung bei der Polizei verpflichtend. Wer sich davonmacht und später durch Zeugen, Kameras oder Polizeiaufrufe identifiziert wird, muss mit empfindlicheren Strafen rechnen.
Dunkelziffer wohl deutlich höher
Die Statistik erfasst ausschließlich Unfälle mit Personenschaden. Reine Blechschäden bleiben außen vor – was bedeutet, dass die tatsächliche Zahl der Fahrerfluchten noch höher sein dürfte. Das bestätigt auch Seidenberger:
"Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen. Dramatischer sind aber jene Fälle, bei denen Verletzte zurückgelassen werden – das darf nicht sein."
Ein Appell an die Menschlichkeit
Der ÖAMTC appelliert an alle Verkehrsteilnehmer:innen, Verantwortung zu übernehmen. Wer in einen Unfall verwickelt ist, darf nicht fliehen, sondern muss sofort handeln. Seidenberger:
"Auch wenn es schwerfällt: Ruhig bleiben, tief durchatmen – und nicht dem Fluchtinstinkt nachgeben. Polizei und Rettung sind ausnahmslos zu verständigen und am Unfallort ist Hilfe zu leisten, bis die Einsatzkräfte eintreffen."
(VOL.AT)
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