AA

Covid-19-Teststraßen in Vorarlberg zur Vergabe ausgeschrieben

Schwierige Vorgaben für Neustarter
Schwierige Vorgaben für Neustarter ©VOL.AT
Die öffentliche Ausschreibung stellt aber interessierte Bieter abgesehen vom Roten Kreuz nicht nur aufgrund der kurzen Ausschreibungsdauer von zehn Tagen vor kaum zu bewältigende Herausforderungen.
Juristisches Nachspiel um Teststraßen

Von Günther Bitschnau (wpa)

Das Land Vorarlberg hat nun wie angekündigt den Betrieb von mehreren für die Bevölkerung kostenlos zugänglichen Covid-19-Teststraßen im Land in einem offenen Vergabeverfahren in Oberschwellenbereich öffentlich ausgeschrieben. Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 übernimmt diese Aufgabe in Vorarlberg bislang via Direktvergabe nur das Rote Kreuz. Das hat zuletzt wie berichtet für Kritik von anderen Test-Anbietern gesorgt, die sich benachteiligt fühlen.

Denn die Wartezeiten für Antigen-Test-Termine, die via "Vorarlberg testet" gebucht werden können, betragen in den Ballungsräumen Vorarlbergs nach wie vor in etwa zumeist eine Woche. Und das trotz massiver Aufstockung der Kapazitäten.

Schwierige Vorgaben für Neustarter

Durch die öffentliche Ausschreibung will das Land Vorarlberg seinen Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen und die Testvergabe auf rechtlich einwandfreie Beine stellen. Allerdings dürften es die zeitlichen Vorgaben in Kombination mit den inhaltlichen Bedingungen für interessierte Bieter abgesehen vom Roten Kreuz sehr schwer bis unmöglich machen, die Ausschreibung für sich zu entscheiden.

Das Rote Kreuz dürfte unterdessen von der monatelangen Erfahrung beim Betrieb von Covid-19-Teststraßen und der damit zusammenhängenden Vorbereitung sowie dem bereits vorhandenen und tätigen Fachpersonal profitieren. Gut informierte Kenner des Vorarlberger Covid-19-Teststraßensystems monieren deshalb, dass diese Ausschreibung "quasi wie maßgeschneidert" für das bestehende Teststraßensystem des Roten Kreuzes sei.

Zehn Tage Zeit, ein Angebot zu legen

Bei der Ausschreibung ist allem voran die sehr kurze Dauer zu nennen. Erstmals öffentlich bekannt gemacht wurde die Ausschreibung beim Land am Samstag, den 13. Februar 2021. Als Schlusstermin für die Abgabe eines Angebotes wird Dienstag, der 23. Februar, 12.00 Uhr genannt. Es gibt also zehn Tage Zeit und dazwischen liegen zwei Wochenenden. Zum Vergleich dazu räumt das Land beim Ausschreiben der zukünftigen Winterdienstleistungen auf den Landesstraßen den Bietern beinahe zwei Monate für die Abgabe eines Angebotes ein.

Der Bestbieter bei der Ausschreibung für den Betrieb der Covid-19-Teststraßen in Vorarlberg bekommt einen Drei-Monats-Vertrag, der sich jeden Monat automatisch um einen Monat verlängert, sofern er nicht gekündigt wird. Es geht um den Betrieb von neun Landes-Teststationen in Vorarlberg, wobei deren Anzahl und Öffnungszeiten vom Auftraggeber geändert werden kann. In den Teststraßen selbst darf nur Personal mit einer einschlägigen Ausbildung im Gesundheitsbereich zum Einsatz kommen, wie etwa Ärzte, Sanitäter oder Pflegefachkräfte. Das gilt jedoch nicht für den Verwaltungsbereich. Für die Beschaffung und Bereitstellung der Schutzausrüstung für das Personal muss der Auftragnehmer selbst sorgen. Abgenommene PCR-Tests müssen in ein Labor zur Auswertung gebracht werden, das vom Land Vorarlberg vorgegeben wird.

Über 100 Personen gesucht

Eine besondere Herausforderung für Bieter dürfte aber auch die Tatsache sein, dass die Ausschreibung explizit verlangt, dass nur fix angestellte Dienstnehmer zum Einsatz kommen dürfen. Freie Dienstnehmer oder Personen auf Basis eines Werkvertrages sind nicht zulässig. Das Land verlangt vom Bieter, dass er bereits im Angebot ein Mindest-Stammpersonal von 104 Personen namentlich benennt, das zum Einsatz kommen wird. Davon müssen 73 Personen wie erwähnt eine einschlägige medizinische Ausbildung vorweisen (gilt für Teamleiter, Abstreicher). Zur Organisation dieser mehr als 100-köpfigen Belegschaft, die nur aus angestellten Mitarbeitern bestehen darf, haben Bieter die genannten zehn Tage Zeit.

Der Einsatz von Subunternehmern ist möglich, aber klar geregelt. Ebenso können Bietergemeinschaften antreten. Als Zuschlagskriterien gelten der Gesamt-Angebotspreis (50% Gewichtung) und die Qualität der Leistungserbringung (50%). Über den letzten Punkt entscheidet eine vierköpfige Bewertungskommission des Landes.

(Quelle: Wirtschaftspresseagentur.com)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Covid-19-Teststraßen in Vorarlberg zur Vergabe ausgeschrieben